Sozialhilfebetrug: 74-jährige Frau verurteilt
Die Italienerin mit Wohnsitz am rechten Seeufer verschwieg den Behörden Lohn und Bankkonten. Sie wurde mit 15 Monaten bedingt bestraft.
Von Thomas Hasler Zürich/Meilen – Das Obergericht bestätigte am Donnerstag das Urteil des Bezirksgerichts Meilen. Die Frau hatte zwischen Mai 1999 und März 2007 von ihrer Wohngemeinde knapp 150 000 Franken Sozialhilfe bezogen. Dabei verschwieg sie, dass sie seit 2002 als Putzfrau fast 223 000 Franken verdient hatte. Ausserdem bezog sie eine italienische Altersrente- und später zusätzlich eine Witwenrente. Auch die Erhöhung der schweizerischen Altersrente sowie zwei Bankkonten legte sie den Behörden nicht offen. All dies bestritt die Rentnerin nicht. Sie habe die Einkünfte aber nicht bewusst falsch oder unvollständig angegeben. Sie unterschrieb zwar im Zusammenhang mit der Gewährung von Unterstützungsleistungen nicht weniger als 19 Schriftstücke. Sie habe aber wegen ihrer mangelnden Deutschkenntnisse nicht gewusst oder nicht verstanden, was darin stand. Ihr sei auch nicht gesagt worden, weshalb sie unterschreiben sollte. Fehler eingeräumt Sie habe einen Fehler gemacht, räumte sie schliesslich ein. Der Fehler sei aber nicht gewesen, dass sie etwas gestohlen habe, sondern dass sie von der Gemeinde profitiert habe, ohne davon Kenntnis zu nehmen. Die Gerichte glaubten der Frau nicht. Wenig plausibel schien, dass die Frau keine Ahnung gehabt haben wollte, warum jeden Monat ein Euro-Betrag auf ihrem Konto gutgeschrieben wurde, der von den italienischen Renten stammte. Einmal sagte sie, es handle sich um Restgeld bezahlter Rechnungen, einmal sollen es Steuerrückzahlungen gewesen sein. Ihr Lohn wie auch die Renten waren jenen Konten gutgeschrieben worden, die sie nicht angegeben hatte. Das Obergericht glaubte nicht an die fehlenden Deutschkenntnisse. Schliesslich lebe sie seit 50 Jahren in der Schweiz, habe hier zwei Kinder grossgezogen, habe gearbeitet und Kontakt zu den Behörden gehabt. Dass sie mehr verstand, als sie zugab, bestätigten auch die Gemeindeangestellten. Das Gericht selber konnte sich vom Sprachvermögen kein eigenes Bild machen. Die 74-Jährige war zur Verhandlung unentschuldigt nicht erschienen. Gewisse Unverfrorenheit Die Frau habe schon verstanden, dass sie ihre Einkünfte und Bankkonten hätte offenlegen müssen, meinte das Obergericht. Es entstehe vielmehr der Eindruck, dass sie jene Dinge verstehe, die sie interessierten, während sie jene Dinge nicht verstehe, die Probleme verursachen. Die 15-monatige bedingte Freiheitsstrafe hatte das Bezirksgericht Meilen unter anderem damit begründet, dass die Italienerin «dreist» und mit einer «gewissen Unverfrorenheit» vorgegangen sei. Sie sei «weder einsichtig noch reumütig und bagatellisiert ihr Verhalten, indem sie wiederholt ausführte, sie habe schliesslich keine Bank überfallen». Über die Rückgabe des Geldes an die Gemeinde musste das Obergericht nicht entscheiden. Eine rechtskräftige Verfügung verpflichtet die Frau zur Rückzahlung der 150 000 Franken. Dazu kommen Gerichtskosten von mehreren Tausend Franken. Eventuell hilft ihr dabei ein Lottogewinn, von dem sie schon lange träumt.
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