Kein Studentenwohnheim für Wädenswil
Bereits im September hätten Studenten der ZHAW auf der Au nächtigen sollen, nun hat das planende Unternehmen das Projekt fallen gelassen.
Von Bettina Ledergerber Wädenswil – Die Studierendenzahl an der Hochschule in Wädenswil steigt stetig an. Gegenteilig verläuft die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt. Mit jedem Semester gibt es weniger preisgünstige Wohnungen in der Umgebung der Hochschule. Da kam die Hangenmoos AG gerade recht mit der Idee, in der Au eine Überbauung mit Mietwohnungen und einem Studentenhostel zu bauen. Die Stadt Wädenswil wollte das Wohnheim sogar finanziell unterstützen, dessen Subventionierung war Teil eines Legislaturziels. Bereits im September, aufs neue Semester hin, hätten die ersten Studenten die 32 geplanten Zimmer beziehen sollen. Doch so weit wird es nicht kommen. Auch nicht in einem Jahr. Das Projekt ist vom Tisch: Am 21. Juni hat das kantonale Baurekursgericht die Einsprache einer Anwohnerin gutgeheissen und die Baubewilligung der Stadt Wädenswil für das Projekt aufgehoben. Gewerbler statt Hochschüler Die Immobilienverwaltungsfirma Hangenmoos AG hat diesen Entscheid gar nicht erst abgewartet. Sie liess ihr ursprüngliches Projekt mit 58 Mietwohnungen und Studentenhostel bereits vorher überarbeiten und hat vor kurzem erneut ein Baugesuch eingereicht. Seit drei Tagen liegen die Pläne für das neue Vorhaben bei der Stadtverwaltung auf. Wesentlich geändert wurde es in nur einem Punkt: Das Studentenhostel ist weg. Anstatt der Zimmer für Hochschulgänger sollen Räume für Gewerbetreibende entstehen. Wohnheim zu wenig lukrativ Paul Rota (CVP) ist Wädenswiler Stadtrat und sitzt gleichzeitig im Verwaltungsrat der Hangenmoos AG. Dass ein Interessenkonflikt besteht, verneint er. Er sei nicht in der Baukommission und habe deshalb keinen Einfluss auf die Bewilligungsverfahren, erklärte er gestern. Zudem sei die Idee mit dem Studentenhostel von einer ganz anderen Seite innerhalb der Hangenmoos AG vorangetrieben worden. Das Unternehmen habe das Projekt erneut eingegeben, «weil wir nicht noch mehr Zeit verlieren wollten. Wir wollen keinen jahrelangen Streit, wir wollen bauen und gute Wohnungen anbieten». Zudem sei das Studentenhostel zu wenig lukrativ, um weiter daran festzuhalten. Die Stadt Wädenswil hatte das Projekt bereits im Mai 2010 bewilligt. Mehrere Monate lang versuchte die Hangenmoos AG danach den Rekurs der Anwohnerin abzuwehren – ohne Erfolg. Schliesslich musste das kantonale Baurekursgericht entscheiden. Paul Rota sagte: «Wir hätten nicht erwartet, dass der Rekurs zur Frage der Zulässigkeit des Studentenhotels derart klar gutgeheissen wird.» Das zu überbauende Grundstück auf der Halbinsel Au befindet sich in der Wohn- und Gewerbezone WG 3. Wenn Räumlichkeiten für das Gewerbe zur Verfügung gestellt werden, erhöht sich die Ausnützungsziffer. Vom sogenannten Gewerbebonus wollte auch die Hangenmoos AG profitieren. Das Studentenhostel deklarierte sie als Gewerberäume, was laut Rekursgericht nicht zulässig ist: «Fraglos sind Studentenzimmer weder mit Büros gleichzusetzen, noch wird darin ein Gewerbe ausgeübt», heisst es im Entscheid. Eine Alternative fehlt Die Stadt Wädenswil argumentierte zwar, dass die Vermieterschaft den Studierenden Dienstleistungen wie einen Wasch- oder einen Mahlzeitenservice anbieten könnte. Das Rekursgericht ist der Meinung, dass die Studentenzimmer trotzdem nicht zur Gewerbefläche gezählt werden können. Dieses Urteil hätte die Stadt Wädenswil laut Bauvorstand Heini Hauser (SVP) weitergezogen, verzichtet nun aber darauf, weil die Hangenmoos AG kein Interesse mehr am Hostel hat. Die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) wie auch die Stadt Wädenswil halten nach wie vor Ausschau nach anderen Lösungen für die Studierenden. Ein Projekt ähnlicher Grösse wie das gescheiterte Studentenhostel in der Au ist aber nicht in Sicht.
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