Fünfeinhalb Jahre für brutalen Drogendealer
Ein zunächst charmanter Verehrer aus der Karibik entpuppte sich in Effretikon als Dealer und brutaler Ehepartner. Nun muss der Dominikaner hinter Gitter.
Von Attila Szenogrady Effretikon – Als eine Schweizerin Mitte 2003 einen Verehrer in Santo Domingo heiratete, war die Welt für sie noch in Ordnung. Das änderte sich bald, als sich das Ehepaar in Effretikon niederliess. Nach wenigen Einsätzen in der Reinigungsbranche wurde der heute 36-jährige Dominikaner arbeitslos und überliess das Geldverdienen seiner Frau. Immerhin kümmerte er sich nach der Geburt eines Sohnes eine Zeit lang um das Kind. Schon bald kam es zu einer schweren Ehekrise. Der Mann hat fünf Kinder mit vier verschiedenen Frauen und hielt nicht viel von Treue. Er pflegte intime Beziehungen mit einer festen Freundin sowie mit einer weiteren Geliebten, die für den Mann mehrere Drogengeschäfte ausführte. Laut Anklage betrieb der Dominikaner im Grossraum Winterthur zwischen 2006 und 2008 Handel mit über fünf Kilogramm hochwertigem Kokain. Zudem entpuppte sich der Patriarch als Gewalttäter. Als seine Frau wegen Verdachts auf Drogenhandel für mehrere Tage im Gefängnis war, rastete er aus. Nachdem seine Partnerin nach Hause gekommen war, bedrohte er sie mit dem Tod und würgte sie. Die Anklageschrift berichtete von weiteren massiven Übergriffen, wobei er die Frau wiederholt aus krankhafter Eifersucht verprügelte. Nur teilweise geständig Am 14. November 2008 wurde er festgenommen. In der Folge zeigte er sich nur teilgeständig und gab die Übernahme von rund 1,2 Kilo Kokain zu. Auch vor dem Bezirksgericht Zürich, wo er im Sommer 2010 wegen Drogenhandels, mehrfacher Körperverletzung sowie mehrfacher Drohung fünfeinhalb Jahre kassierte, war er nur teilgeständig. Der Angeklagte legte Berufung ein und bestritt gestern auch vor dem Obergericht zahlreiche Vorwürfe. So stellte er die Schläge gegen seine Ex-Frau in Abrede. Erneut vergeblich. Die Richter glaubten den Schilderungen der Ex-Frau sowie der umfassend geständigen Drogenlieferantin, welche den Angeklagten als ihren Auftraggeber bezeichnet hatte. Damit bestätigten die Oberrichter das erste Urteil in allen Punkten, und es blieb bei der Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Zudem soll der Mann seiner Ex-Frau ein Schmerzensgeld von 3000 Franken bezahlen.
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