Schutz vor Verstümmelung
Die Schweiz soll die Genitalverstümmelung an Mädchen nicht weiter dulden. Ein neuer Artikel im Strafgesetzbuch findet weitherum Zustimmung.
Die Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen soll in der Schweiz unter Strafe gestellt werden, selbst wenn sie im Ausland vorgenommen wurde und dort nicht strafbar ist. Die Strafandrohung geht bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug, die Verfolgung verjährt im 25. Altersjahr des Opfers. Dies sieht ein neuer Strafgesetzartikel vor, der auf eine parlamentarische Initiative der SP hin ausgearbeitet worden war. Die Rechtskommission des Nationalrates verabschiedete ihn einstimmig. In der Vernehmlassung bemängelt die FDP indessen, der Artikel löse das Problem nicht und habe einen eher deklamatorischen Charakter. Die SVP fordert zusätzlich ein Mindeststrafmass von einem Jahr. Sie will jedoch, dass nur in der Schweiz begangene Verstümmelungen auch in der Schweiz strafbar sind. Für die SP und die Grünen ist der Artikel notwendig. Die Genitalverstümmelung sei in der Schweiz zwar bereits jetzt strafbar, bisher habe es aber erst zwei Prozesse gegeben, schreibt die SP. Beide Parteien kritisieren, dass die Strafandrohung nicht gelten soll, wenn das Opfer zur Zeit der Verstümmelung volljährig war und ihr zustimmte. Die betroffenen Frauen seien in ihren Entscheiden wohl wenig frei. Für die SP müsste die Verfolgungsverjährung auf das 33. Altersjahr des Opfers heraufgesetzt werden. Für das Hilfswerk Terre des hommes verletzt die Genitalverstümmelung das Verfassungsrecht auf gesundheitliche Integrität. Den Strafartikel begrüsst die Organisation als im Sinne der Menschenrechte und der Kinderrechte, welche schädliche traditionelle Praktiken untersagen. Der Kinderschutz Schweiz verlangt ein Totalverbot der Genitalverstümmelungen und stützt die Forderung auf die Menschenrechte. Die Begrenzung des Verbots auf Unmündige sei ungerechtfertigt. Diese Begrenzung sei eingeführt worden, damit Piercings und Tätowierungen im Intimbereich nicht strafrechtlich verfolgt werden müssten. Die weibliche Genitalverstümmelung könne aber mit solchen Eingriffen nicht gleichgesetzt werden. Ein Totalverbot würde die Frauen viel besser schützen, hält auch die Schweizerische Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit fest. Wie die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen plädieren auch die Frauenorganisationen für das Totalverbot. (sda)>
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