Kleider: Nein, Unterwäsche: JaWo die neue Ladenregelung schon gilt, sorgt sie für Verwirrung
Der Bundesrat schliesst Geschäfte. Dabei orientiert er sich an den Kantonen Aargau und Solothurn. Doch dort beklagen sich Händler über willkürliche Abgrenzungen.

Lebensmittelläden bleiben offen, Blumenläden auch, und selbst Koch- und Essgeschirr darf weiterhin verkauft werden. Schuh- und Kleiderläden hingegen müssen schliessen. Geschäfte mit Strumpfwaren, Unterwäsche und Babybekleidung bleiben hingegen offen. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung am Mittwoch für einen Teil-Lockdown im Detailhandel entschieden. Er tritt ab Montag, 18. Januar, in Kraft. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird wieder aufgehoben.
Bei den Ladenschliessungen richtet sich der Bundesrat nach einem Modell, das bereits seit dem 20. Dezember im Kanton Aargau, seit dem 27. im Kanton Solothurn angewandt wird. Demnach dürfen nur Läden, die «Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs» vertreiben, offen bleiben. Alle anderen müssen schliessen.