Zückerli mit Beigeschmack
Wer den Kreditkartenzuschlag zurückbekommen möchte, hat einige Mühen vor sich.
Die Händler, die Kreditkartenfirmen und die Zahlungsdienstleister zanken sich um ihre Einnahmen. Damit die Konsumenten trotzdem weiter die Kreditkarte zücken und sie nicht wegen der hohen Zusatzkosten im Portemonnaie stecken lassen, haben sich die Kreditkartenfirmen und Zahlungsdienstleister etwas Besonderes einfallen lassen: Sie zahlen Kunden die Zuschläge für Kreditkartenzahlungen zurück. Wer also beim Buchen eines Flugs einen Kreditkartenzuschlag von 30 Franken berappen muss, kann dieses Geld bei seinem Kreditkartenanbieter einfordern. Das ist ein grosszügiges Angebot – wenn auch kein uneigennütziges. Die Kreditkartenfirmen wollen so auf die schwarzen Schafe einwirken, die sich nicht an die Branchenabsprachen halten und den Zuschlag weiter erheben. Das gelingt ihnen leichter, wenn sie ihre Position mit Kundenbeschwerden untermauern.
Für den Kunden hat das sein Gutes. Immerhin kann er so die Kosten geltend machen, die er beim Buchen eines Flugs oder beim Onlineshoppen eines neuen Gadgets berappen musste, weil er den Betrag mit der Kreditkarte bezahlt hat. Das Angebot der Kreditkartenanbieter hat aber einen Haken. Das Vorgehen, um an das Geld zu kommen, ist je nach Anbieter äusserst mühsam. Die Formulare sind auf den Internetseiten der Kreditkartenfirmen nicht leicht zu finden. Zudem muss der Kunde für die Rückerstattung einigen Aufwand auf sich nehmen. Er muss innert kurzer Frist bei der Kreditkartenfirma eine schriftliche Beschwerde zu seiner Kreditkartenrechnung einreichen. Und ebenfalls ganz wichtig: Der Kunde muss auf jeden Fall seine Kreditkartenrechnung mitsamt dem umstrittenen Zuschlag bezahlen, sonst können je nachdem sogar noch Strafzinsen anfallen.