«Wir müssen mit der Schweiz eine deutliche Sprache sprechen»
Die Geduld der EU mit der Schweiz scheint am Ende. Der EU-Botschafter in der Schweiz sagt, was sich alles ändern muss, damit die Schweiz den bilateralen Weg fortsetzen kann.

Der bilaterale Weg zwischen der Schweiz und der EU geniesst bei den Mitgliedstaaten keinen Kredit mehr. Er müsse auf einen neuen Nenner gebracht werden, fordern die EU-Aussenminister in Schlussfolgerungen, die sie am Dienstag verabschiedet haben.
EU-Botschafter Michael Reiterer sagte gegenüber dem Nachrichtenmagazin «10vor10», «die EU muss mit der Schweiz eine deutliche Sprache sprechen.» Reiterer sieht zurzeit folgende Problembereiche, in denen gehandelt werden muss:
- Einheitliche Auslegung des EU-Rechts
- Übernahme von neuem EU-Recht
- Übernahme der EU-Rechtssprechung
- Schaffung eines Gerichts in Streitfällen
Reiterer meint, dass die Geduld der EU allmählich am Ende sein könnte: «Seit zwei Jahren hat sich nichts verändert. Alles ist komplizierter und bürokratischer geworden», so Reiterer gegenüber «10vor10».
Lösung für Anpassung der Abkommen
Künftig müsse eine generelle Lösung für die Anpassung der Abkommen an das sich weiterentwickelnde EU-Recht, die homogene Anwendung der Abkommen sowie einen unabhängigen Kontroll- und Gerichtsbarkeitsmechanismus gefunden werden.
Gegenüber dem ersten Entwurf von Anfang November ist die Endfassung des Positionspapiers im Ton noch etwas schärfer geworden. Zwischen den zwei Versionen liegen wochenlange Diskussionen der EU-Experten in der sogenannten Efta-Gruppe, die sich mit der Schweiz und den weiteren Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) befassen.
Anpassung an das EU-Recht
In den kritischen Kernaussagen stecken verschiedene Forderungen: So verlangt die EU von der Schweiz eine «dynamische Anpassung der bilateralen Abkommen an das künftige EU-Recht» und einen «konstruktiven Dialog» über weitere Kohäsionsbeiträge.
Bei den Steuerthemen zeigt sich die EU mit Blick auf die kantonale Holdingbesteuerung «sehr besorgt» über gewisse kantonale Steuerpraktiken. Die Schweiz schaffe so «inakzeptable Wettbewerbsverfälschung». Bern wird erneut aufgerufen, diese Begünstigungen für ausländische Firmen abzuschaffen.
Trotz dieser Kritikpunkte werden die Beziehungen grundsätzlich als «gut, intensiv und umfassend» beschrieben. Der Beitritt zum Schengenraum, die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien sowie der Durchschlag am Gotthard werden als positive Beispiele erwähnt.
SDA/mrs
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