Wie ein Schweizer Kinderschänder die Lücken im Gesetz ausnutzte
Ein Schweizer wurde mehrfach wegen Kinderpornografie verurteilt. Später tauchte er in Thailand unter und machte sich erneut strafbar. Der Fall weist auf Mängel in der Schweizer Rechtshilfe hin.

Der 69-jährige Schweizer T. hat mehrfach Jugendliche missbraucht. Zweimal wurde er deswegen in der Schweiz verurteilt. Trotzdem konnte T. jahrelang als Betreuer in Heimen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Er tingelte von Kanton zu Kanton, von Heim zu Heim – seine Arbeitgeber waren ahnungslos. Schamlos nutzte T. die Lücken im System aus.
Die «SonntagsZeitung» hat den kriminellen Lebensweg T.s recherchiert, mithilfe von Gerichtsdossiers im Umfang von 300 Seiten. Jetzt ist T. auch in Thailand ins Visier der Polizei geraten. Die thailändische Polizei verdächtigt ihn, kinderpornografisches Material herzustellen und nach Europa zu verkaufen.
Im Rotlicht-Milieu tätig
In Thailand konnte T. offenbar lange schalten und walten, wie es ihm beliebte. Gemäss Recherchen der SonntagsZeitung war T. während über acht Jahren eine wichtige Persönlichkeit im thailändischen Pattaya. Als Co-Betreiber des Gentlemen's Club und einer Go-go-Bar knüpfte er Kontakte im Rotlichtmilieu.
Gemäss der thailändischen Polizei arbeitet T. heute in der Immobilienbranche. Als vergleichsweise vermögender Mann habe er thailändischen Familien Geld geliehen. Im Gegenzug habe er deren Kinder auf seine Anwesen eingeladen, sagt der Vertreter einer thailändischen NGO.
Die thailändischen Beamten erfahren erst durch die «SonntagsZeitung» von T.s Verurteilungen in der Schweiz. Einen Informationsaustausch zwischen den beiden Ländern gibt es nicht.
Gescheitertes Rechtshilfeabkommen mit Thailand
Paolo Bernasconi, Präsident von Marche Blanche, will die Behörden jetzt zum Handeln zwingen, um solche Fälle künftig zu verhindern. «Die Schweiz muss via Interpol vorschlagen, dass der internationale Informationsaustausch über Staatsangehörige, die wegen Missbrauch von Minderjährigen verurteilt sind, erleichtert wird», fordert er. «Damit könnte man effizienter gegen den Sextourismus von Pädophilen vorgehen, die von juristischen Grenzen profitieren.»
Die Schweiz plant seit langem ein Rechtshilfeabkommen mit Thailand. «Es musste aus verschiedenen Gründen zurückgestellt werden», heisst es beim Bundesamt für Justiz.
Wenn die Schweizer Justiz T. aber nicht mit Samthandschuhen angefasst hätte, hätte es vielleicht gar nicht so weit kommen müssen. Laurent Moreillon, Professor für Strafrecht an der Universität Lausanne, schüttelt über die damaligen Nachlässigkeiten den Kopf: T. habe von einer Grosszügigkeit profitiert, die es heute nicht mehr gebe. «Die Urteile damals waren eher symbolisch», sagt er gegenüber der «SonntagsZeitung».
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