Wer nicht schwimmt, bekommt den Schweizer Pass nicht
Zwei muslimische Schwestern haben ihre Schulpflicht nicht erfüllt. Nun verweigert Basel ihnen die Einbürgerung.

Ein 12-jähriges Mädchen und ihre 14-jährige Schwester stellten in Basel ein Einbürgerungsgesuch. Dieses hat die Bürgergemeinde, die für Einbürgerungen zuständig ist, jedoch abgelehnt, wie das SRFberichtet.
Grund dafür war, dass die beiden muslimischen Mädchen nicht am Schwimmunterricht teilgenommen und auch keine Schullager besucht haben. Der Fall habe sich bereits letztes Jahr ereignet, sei aber erst jetzt publik geworden.
Wer die Schulpflicht nicht efüllt, werde nicht eingebürgert, erörtert Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, die Situation. Mit dem Entscheid der Bürgergemeinde werde ein Exempel statuiert. Komme es in Zukunft zu einer ähnlichen Situation, werde die Entscheidung wieder gleich ausfallen.
Schwimmverweigerung bis vor Bundesgericht
Es ist nicht das erste Mal, dass die Verweigerung des Schwimmunterricht aus religiösen Gründen für Diskussionen sorgt. Im Jahr 2011 hatte die Familie einer Aargauer Schülerin das Gesucht gestellt, vom geschlechtergetrennten Schwimmunterricht befreit zu werden. Der Fall kam bis vor Bundesgericht. Dieses fand deutliche Worte für das Anliegen: Nämlich dass Integration vor Religion kommen muss.
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