Wer illegale Prostituierte freit, soll mindestens 200 Franken Busse zahlen
Als erster Kanton will das Tessin Freier büssen. Das soll sie vor dem Verkehr mit illegalen Sexarbeiterinnen abschrecken.

Die Tessiner Behörden ziehen die Schrauben im Rotlichtmilieu weiter an. Seit dem 1. Oktober erteilen sie keine Kurzaufenthaltsbewilligungen mehr für Kabaretttänzerinnen von ausserhalb der EU (TA vom 13. Oktober). Nun planen sie gar eine schweizerische Premiere: Sie haben ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, das Freier verpflichtet, die Legalität von Prostituierten zu überprüfen. Wer bei einer Sexarbeiterin oder einem Sexarbeiter ohne gültige Papiere erwischt wird, soll künftig eine Busse von mindestens 200 Franken bezahlen müssen. Diese Bestimmung ist Teil eines ganzen Katalogs, mit dem das Tessin das bald zehnjährige Gesetz über Erotiklokale und Prostitution erheblich zu verschärfen gedenkt.