Landesverweis trotz FamilieWer die Schweiz verlassen muss
Eine Analyse von Urteilen zeigt: Die Berner Gerichte setzen die «Ausschaffungsinitiative» streng um. Drei Beispiele von Männern, die des Landes verwiesen werden.

Wer nach seinem Landesverweis nicht freiwillig geht, droht hier zu landen: Das Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Zürich-Kloten.
Foto: Martin Ruetschi (Keystone)
Das Schweizer Strafgesetz ist für Ausländer seit Annahme der Ausschaffungsinitiative besonders streng: Wenn sie ein Verbrechen begehen, werden sie des Landes verwiesen.