Landesverweis trotz FamilieWer die Schweiz verlassen muss
Eine Analyse von Urteilen zeigt: Die Berner Gerichte setzen die «Ausschaffungsinitiative» streng um. Drei Beispiele von Männern, die des Landes verwiesen werden.

Das Schweizer Strafgesetz ist für Ausländer seit Annahme der Ausschaffungsinitiative besonders streng: Wenn sie ein Verbrechen begehen, werden sie des Landes verwiesen.
Damit die Schweiz dabei keine Menschenrechte verletzt, wurde bei der Umsetzung der Initiative die sogenannte Härtefallklausel eingeführt. Wer jahrelang in der Schweiz lebt und hier eine Familie hat, wen also die Ausschaffung sehr hart treffen würde, der darf trotzdem bleiben. Diese Klausel wird von der SVP immer wieder kritisiert, die Richterinnen und Richter würden sie viel zu lasch anwenden, heisst es. Doch im Kanton Bern ist dies nicht der Fall. Eine Analyse der im letzten Jahr publizierten Urteile zeigt: Nur in 2 von knapp 20 Fällen haben die Oberrichterinnen und Oberrichter auf einen Landesverweis verzichtet.