Wenn das Urteil des Gerichthofs für Menschenrechte nichts gilt
Der Europäische Gerichtshof hält fest, dass ein Diabetiker zu Unrecht jahrelang Wehrpflichtersatz in der Schweiz bezahlen musste. Trotzdem erhält er sein Geld nicht zurück – wegen einer verpassten Frist.

Acht Jahre lang hat der Chauffeur Sven Glor aus Dällikon ZH dafür gekämpft, trotz seiner leichten Diabetes Militärdienst oder Zivilschutz zu leisten. Weil seine Behinderung nicht erheblich ist (Invaliditätsgrad unter 40 Prozent), musste er total 7400 Franken Ersatzabgabe zahlen – obwohl er zum Dienst bereit gewesen wäre. Dagegen wehrte sich Glor durch alle Instanzen, unterlag vor Bundesgericht und erhielt schliesslich recht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Bund hielt bis zuletzt dagegen und zog das Urteil an die grosse Kammer des Gerichtshofs weiter. Am 6. November 2009 unterlag er jedoch endgültig.