«Warum nicht von jedem ein DNA-Profil erstellen?»
Mit DNA-Profilen kann man Täter überführen, die einer Tat gar nicht verdächtig waren. Strafrechtsprofessor Niklaus Ruckstuhl erklärt, warum das heikel ist.

Herr Ruckstuhl, das Berner Obergericht hat Polizei und Staatsanwaltschaft angewiesen, die DNA-Daten eines Festgenommenen zu vernichten. Es sei nicht nachzuweisen, dass der Beschuldigte für weitere Straftaten infrage komme. Warum gelten für DNA-Daten diese hohen Hürden? Ein DNA-Profil ist eine Information, die nicht einfach «von Auge» zugänglich ist, sondern die man erst durch eine Laboruntersuchung gewinnen kann, im Gegensatz etwa zu einem Finger- oder Schuhabdruck. Für ein DNA-Profil muss man einem Beschuldigten biologisches Material entnehmen – oder man findet es als Spur an einem Tatort – und dann daraus im Labor ein charakteristisches Profil erstellen. Darum ist ein genetischer Fingerabdruck ein Eingriff in das verfassungsmässig garantierte Grundrecht auf die sogenannte informationelle Selbstbestimmung – und damit eine Zwangsmassnahme. Und das Gesetz sagt: Zwangsmassnahmen dürfen nur bei konkretem Verdacht auf eine Straftat angewendet werden.