Beratungshotline zum MietrechtWann kann ich einen Neuanstrich der Mietwohnung verlangen?
Unterhalt, Nebenkosten und Tiere sorgen immer wieder für Streit im Haus. Wir geben Antwort auf die drängendsten Fragen.

Ich habe gehört, dass ich beim Vermieter alle acht Jahre verlangen darf, dass er die Wände in meiner Wohnung neu stricht. Stimmt das?
Es stimmt zwar, dass der Wandanstrich in der Lebensdauertabelle auf acht Jahre festgelegt ist. Wenn Sie aber in der Wohnung bleiben, also nicht ausziehen, und die Wände auch nach acht Jahren noch in gutem Zustand sind, muss der Vermieter diese nicht neu streichen. Über die Frage, ob ein Neuanstrich nötig ist oder nicht, wird man sich natürlich streiten können.
Relevanter ist die Lebensdauer der Farbanstriche, wenn Mieterinnen und Mieter aus der Wohnung ausziehen. Haben sie die Wände beschmutzt oder sonst wie beschädigt, werden sie entsprechend der Altersentwertung finanziell für den neuen Anstrich aufkommen müssen, zum Beispiel für die Hälfte der Kosten, wenn die Wände das letzte Mal vor vier Jahren gestrichen wurden.