Schweizweit beispielloser Vorgang Walliser Kantonsparlament stellt Journalisten vor die Tür
Im Grossen Rat kommt es zum Politdrama um den obersten Walliser Verbrecherjäger. Dann beschliesst eine unheilige Parteienallianz: Das geht die Bürger nichts an.

Kurz bevor das Drama wirklich filmreif wird, befiehlt der Ratspräsident: Fernsehkameras aus! Alle Journalisten raus! Jetzt!
Es ist erst der dritte Sitzungstag des Walliser Grossen Rats in der neuen Legislatur. Wie alle vier Jahre müssen sich Kantonsrichter und Staatsanwälte der Wiederwahl stellen. Und alle wissen: Für Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis wird es heute eng. Sehr eng. Der oberste Verbrecherjäger des Wallis, seit 2013 im Amt, ist umstritten. Erst im Januar hat ihm die grossrätliche Justizkommission gravierende Führungsmängel vorgeworfen.
Auch Dubuis selber scheint genug zu haben. Er möchte sich wegbefördern lassen ans Kantonsgericht. Doch der Grosse Rat wählt an diesem Mittwoch nicht Dubuis zum Richter, sondern einen Sprengkandidaten der Grünen. Jetzt muss Dubuis noch mehr zittern: Lässt man ihm wenigstens seinen alten Posten? «Bestätigungswahlen Staatsanwaltschaft» lautet der nächste Punkt der Tagesordnung.
Die Pistole im Abfallkübel
Auch bei den Journalisten im Ratssaal steigt die Spannung. Immer wieder war Dubuis für süffige Storys gut. Die letzte stand im «Walliser Boten»: Eigenhändig hat Dubuis einen Strafbefehl gegen den Direktor des Luxushotels Zermatterhof ausgestellt. Das Delikt: Der Hotelier hatte nach der Covid-Sperrstunde mit Gästen an der Hotelbar gezecht. Dass Dubuis so etwas als Chefsache behandelt, warf neue Fragen über seine Prioritätensetzung auf.
Und dann die Waffenaffäre. 2018 fand eine Putzfrau in Dubuis’ Papierkorb eine mysteriöse Waffenattrappe. Später entpuppte sich die Luftpistole als Beweisstück aus einem Strafverfahren, in das Dubuis zwanzig Jahre zuvor als Gerichtsschreiber involviert war. Dubuis hätte das Corpus Delicti längst vernichten müssen. Stattdessen hatte er es mit nach Hause genommen. Erst 2018 wollte Dubuis die Pistole entsorgen – im Abfallkübel der Staatsanwaltschaft. Damit hatte Dubuis mutmasslich mehrfach gegen das Gesetz verstossen, doch alles ist verjährt. «Viel Dusel für Dubuis»: So fasste der «Walliser Bote» die Affäre zusammen.
Kann man einen solchen Staatsanwalt wiederwählen?

Bevor der Rat am Mittwoch die Debatte um Dubuis beginnt, macht Grossratspräsident Manfred Schmid eine überraschende Erklärung. Dass die Parlamentarier ihre Wahlstimmen für oder gegen Dubuis geheim abgeben, versteht sich von selbst – das ist in den meisten Parlamenten so. Doch das Ratsbüro des Grossen Rats will auch die Debatte vor der Wahl geheim durchführen. Ein ausserordentlicher Vorgang.
Geheime Parlamentsdebatten wurden in der Schweiz eigentlich spätestens im 19. Jahrhundert abgeschafft. Ratsöffentlichkeit ist ein Prinzip jeder aufgeklärten Demokratie. Bisher galt das auch im Wallis. Nur Einbürgerungen und Begnadigungsgesuche berät der Grosse Rat vertraulich – wegen des Persönlichkeitsschutzes.
Der Antrag des Büros sei «absolut skandalös», schimpft Aron Pfammatter (CVP). Doch der Ratspräsident schickt alle Beobachter aus dem Saal.
Doch das Büro hat im Ratsreglement einen Paragrafen entdeckt, der Geheimdebatten auch in anderen Fällen zulässt. Nur ein einziger Parlamentarier opponiert öffentlich. Der Antrag des Büros sei «absolut skandalös», empört sich Aron Pfammatter, Fraktionschef der CVP Oberwallis.
Doch der Ratspräsident schickt alle Beobachter aus dem Saal. Der Fernsehsender Canal 9 muss seine Direktübertragung abbrechen. Schon die Abstimmung über die Geheimhaltung erfolgt geheim. Später wird bekannt, dass 58 Parlamentarier für Transparenz votieren. 64 Parlamentarier wollen in den Geheimmodus wechseln.
Dann folgt in der Walliser Parlamentsgeschichte ein 90-minütiges schwarzes Loch.
Verfahren gegen das Parlament
Am nächsten Tag ist der Aufschrei gross. Der Walliser Journalistenverband protestiert beim Parlament. Der «Walliser Bote» kommentiert: «Das Parlament als Dunkelkammer: Das ist brandgefährlich.» Der kantonale Öffentlichkeitsbeauftragte Sébastien Fanti kündigt ein Verfahren gegen das eigene Parlament an. Die Geheimdebatte verletze «grundlegende demokratische Prinzipien», schreibt Fanti auf Twitter.
Jetzt gibt Ratspräsident Manfred Schmid (CVP) auf Anfrage doch noch eine dünne Erklärung ab. Das Büro habe die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Staatsanwälte schützen wollen, sagt Schmid. Ob er selber hinter diesem Mehrheitsentscheid des Büros steht, bleibt offen. CVP-Fraktionschef Pfammatter hält das Argument für absurd: «Ein Parlament ist kein privater Verein.» Es könne die Bevölkerung doch nicht über die Wahl des obersten Justizmagistraten im Dunkeln lassen.
Die Ironie der Geschichte
Am Tag danach macht die Ratsleitung wenigstens öffentlich, wer für die Geheimdebatte war und wer dagegen. Und diese Liste macht die Sache noch pikanter.
Für eine öffentliche Debatte stimmte nur die CVP. Alle anderen Parteien waren für Geheimhaltung: die grosse Mehrheit von SP und FDP, eine klare Mehrheit der SVP und eine knappe Mehrheit der Grünen. Jene Parteien also, die der CVP Wallis jahrzehntelang vorgeworfen hatten, ihre dominante Stellung für intransparente Hinterzimmerpolitik zu missbrauchen.
Einigen Grossräten ist es am Tag danach nicht mehr wohl. «Ein grosser Teil der Parlamentarier verspürt heute Morgen ein grosses Unbehagen. Ich gehöre dazu», schreibt die Grüne Magali Di Marco auf Twitter.
Und was hat der Grosse Rat während der Geheimdebatte mit Nicolas Dubuis angestellt? Im ersten Durchgang kam es zum Patt: 63 zu 63. Im zweiten Wahlgang stimmten 64 für den Generalstaatsanwalt und 59 gegen ihn. Wiedergewählt «à la raclette», schreibt der Unterwalliser «Nouvelliste». Oder in den Worten des «Walliser Boten»: «Viel Dusel für Dubuis».
Markus Häfliger ist Bundeshausredaktor und Reporter bei der Seite Drei. Er beobachtet die Bundespolitik und ihre Akteurinnen und Akteure seit rund zwanzig Jahren.
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«Ein grosser Teil der Parlamentarier verspürt heute Morgen ein grosses Unbehagen. Ich gehöre dazu.»
Volksvertreter, die zuerst einen Fehler, den jeder halbwegs sachkompetente Anfänger bereits vor seiner Ausführung erkennt, begehen müssen, um sich dann gerade mal „unbehaglich“ zu fühlen, sind schlicht eine Fehlbesetzung - und eine teure obendrein.