Trotz Kritik der UNOVon der Demokratie ausgeschlossen
Menschen mit Behinderungen, die in einer Vormundschaft stehen, dürfen im Kanton Bern weder abstimmen noch wählen. Wieso das so ist, und weshalb sich das bald ändern könnte.

«Ich hätte in meinem Leben wirklich gerne abgestimmt», sagt die Bernerin Margrit Beyeler. Sie sitzt auf einem grauen Sofa mit ihrem Stofftier Bäri im Schlossgarten Riggisberg, einer Institution für Menschen mit Behinderungen. Weil sie in einer umfassenden Beistandschaft ist, darf sie weder abstimmen noch wählen. So will es das Gesetz. Dieses Verbot habe sie lange wütend gemacht, sagt die 77-Jährige. «Ich habe mich schon immer für Politik interessiert.» Ihr Betreuer wirft ein: «Frau Beyeler versteht viel mehr von Politik als andere Bewohnende bei uns, die keine umfassende Beistandschaft haben.»