Vier Jahre Probezeit für linksextremen Sprayer
Eine DNA-Spur an einem Handschuh genügte als Beweis: Das Regionalgericht verurteilt einen Mittäter des Farbangriffes auf die Berner Polizeiwache von 2015.
Ein Berner Student aus der linksextremen Sprayerszene ist am Mittwoch vor dem Berner Regionalgericht wegen der Farbattacke auf die Polizeikaserne in Bern vom Februar 2015 verurteilt worden. Einzelrichterin Bettina Bochsler, eine Vertreterin der Grünen, sprach den 23-Jährigen wegen öffentlicher Zusammenrottung, Landfriedensbruch und Verursachung eines grossen Schadens schuldig.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann in der Tatnacht Teil einer Gruppe war, welche innert wenigen Minuten fast 100'000 Franken Schaden an der Polizeikaserne, davor parkierten Autos, am benachbarten Kunstmuseum und am Amtshaus angerichtet hatten.
Dafür sprach die Richterin 16 Monate bedingte Freiheitsstrafe aus. Die Probezeit setzte Bochsler auf vier Jahre an. Bei Erstverurteilungen beträgt die Probezeit üblicherweise 2 Jahre. Der Angeklagte habe sich weder während den Ermittlungen noch im Prozess von seinen Taten distanziert, stellte Bochsler fest. Es sei davon auszugehen, dass er weiterhin Teil der Berner linksextremen Szene um die Sprayer-Gangs 031 und OWZ sei.
Er müsse jetzt beweisen, dass er sein Leben ändern wolle, so Bochsler. Es sei verständlich, dass es nicht einfach sei, sich aus der Gruppe zu lösen. Diese sei offensichtlich «fast wie eine Familie», so Bochsler. «Doch sie sind jetzt derjenige mit dem Damoklesschwert über dem Kopf.»
Für einen Teil der dem Angeklagten zusätzlich zur Last gelegten Sprayereien rund um Bern im Zeitraum von 2015 bis 2017 sowie für das Veröffentlichen von Rap-Songs, die zu Gewalt gegen die Polizei aufrufen, erhielt der Beschuldigte eine Busse von 145 Tagessätzen à 30 Franken. 65 Tagessätze sind teilbedingt zu bezahlen, 80 Tagessätze sprach die Richterin bedingt aus, ebenfalls mit einer Probezeit von vier Jahren. Dazu kommen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen bezüglich der Sprayereien von fast 85'000 Franken.
Das Urteil kann an das Obergericht weitergezogen werden.
Per Zufall entdeckt
Die Polizei hatte in der Tatnacht vor der Polizeikaserne zwei Latex-Handschuhe mit DNA-Spuren gefunden. Das Erbgut konnte sie gut ein Jahr später dem verurteilten Mann zuweisen, den sie zufällig nach einer Spray-Aktion in Muri festgenommen hatte.
Die Anklage ist bisher das einzige Ergebnis von umfangreichen Ermittlungen zur Tatnacht im Februar 2015 gegen eine Gruppe von 20 bis 30 Personen. Diverse Hausdurchsuchungen und angeordnete Unterschuchungshaft gegen drei Personen brachten keine Erkenntnisse zu den Beteiligten am Farbanschlag.
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