Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gut
Die Umweltorganisation Helvetia Nostra und Privatpersonen haben vor dem bernischen Verwaltungsgericht mit ihrer Beschwerde gegen ein Chalet-Projekt am Hasliberg Erfolg gehabt.

Das Gericht musste letztlich Fragen zum Instrument der generellen Baubewilligung klären. Dass das Chalet-Projekt am Hasliberg nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative in der vorliegenden Form nicht bewilligt werden kann, stand am Mittwoch vor Verwaltungsgericht ausser Zweifel. Die Gemeinde Hasliberg hat einen Zweitwohnungsanteil von deutlich über 20 Prozent.
Nun stellte sich aber die Frage, ob das Bauprojekt unter Ausklammerung der strittigen Fragen zur Wohnnutzung bewilligt werden kann. Die umstrittenen Nutzungsfragen sollten erst in einem späteren Verfahren geklärt werden. Vornehmlich wohl dann, wenn sich auf Bundesebene noch offene Fragen zur Zweitwohnungsgesetzgebung geklärt hätten.
Die Bauherrschaft hatte deshalb die Erteilung einer sogenannten generellen Baubewilligung gefordert. Es ist dies eine von verschiedenen Arten von Baubewilligungen, die der Kanton Bern kennt.
Warten auf besseres Wetter
Das Instrument der generellen Baubewilligung sei dazu da, umstrittene Einzelfragen zu klären, bevor für ein grösseres Bauvorhaben die umfangreiche Detailplanung vorgenommen werde, erklärte die referierende Verwaltungsrichterin am Mittwoch. Der Sinn dahinter sei, dass sich Bauherrschaften und Behörden unnötigen zeitlichen und finanziellen Aufwand ersparen können.
Im vorliegenden Fall werde diese Idee nun aber ins Gegenteil verkehrt. Die Bauherrschaft möchte alle Punkte, bis auf den einen strittigen, bewilligen lassen.
Die Bauherrschaft warte also, im übertragenen Sinn, auf besseres Wetter, formulierte es ein anderes Mitglied des Verwaltungsgerichts. Dieses Verhalten komme einer Sistierung sehr nahe.
Da das Recht Sistierungen nicht zulasse, habe die Bauherrschaft einfach nach einer anderen Methode mit ähnlicher Wirkung gesucht, kam die Referentin zum Schluss.
Auch wenn die Richter in ihrer Argumentation im Detail andere Schwerpunkte setzten, so kamen sie doch zum selben Schluss wie die Referentin. Damit hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Helvetia Nostra und eines privaten Paares gut.
Bewilligung mit Auflagen
Die Bauherrschaft hatte das Baugesuch für den Neubau der sechs Chalets im Hasliberger Ortsteil Wasserwendi im August 2012 eingereicht. Die Chalets sind Teil eines geplanten Resorts. Das Regierungsstatthalteramt erteilte die Bewilligung unter Auflagen.
Es hielt fest, die Chalets seien hotelmässig zu bewirtschaften. Andernfalls unterlägen die Häuser den Vorschriften über den Erstwohnungsanteil. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde bei der bernischen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion geführt.
Nachdem erste Grundsatzurteile des Bundesgerichts zum Zweitwohnungsverbot vorlagen, beantragte die Bauherrschaft, das Verfahren unter Ausklammerung der Frage der Wohnnutzung weiterzuführen. Diesem Begehren entsprach der Kanton.
SDA/rv
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