Verwahrter ausgewiesen - Bernische GPK sieht keinen Handlungsbedarf
Die Ausschaffung eines verwahrten Straftäters hat im Kanton Bern kein politisches Nachspiel.

Die parlamentarische Aufsicht nahm den Fall zwar unter die Lupe, verzichtet aber auf weitere Schritte. Die Polizei- und Militärdirektion habe ihr versichert, dass es sich um einen Einzelfall handle, schreibt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) in einem Communiqué vom Donnerstag. Sie nehme zur Kenntnis, dass bedingte Entlassungen von Verwahrten auch in Zukunft «absolute Ausnahmen» bleiben sollten.
Der Fall war im Juni 2014 publik geworden. Ein gefährlicher Straftäter war demnach 2011 aus der Verwahrung direkt in sein Heimatland ausgeschafft und dort auf freien Fuss gesetzt worden. Die unmittelbare Rückreise war die Bedingung für die Entlassung.
Eine Entlassung in der Schweiz wäre nicht in Frage gekommen, hatten die Behörden damals erklärt. Denn der Mann stelle hier eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Im Kreis seiner Familie sehen die Behörden in ihm hingegen kein Risiko.
SDA/mer
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