«Unfallrehe» landen im Kanton Bern wieder auf dem Teller
Der Jagdinspektor nimmt das Verwertungsverbot für angefahrene Wildtiere zurück.

Im Kanton Bern dürfen angefahrene Wildtiere, die mit einem Gnadenschuss erlöst werden, wieder auf dem Teller landen. Nach Protesten aus Bevölkerung und Politik nimmt der Jagdinspektor ein vor drei Jahren erlassenes Verwertungsverbot teilweise zurück.
Seit 2013 wurden im Kanton Bern alle angefahrenen Tiere - sogenanntes Fallwild - in der Kadaver-Verwertung entsorgt. Der Kanton sah es als zu aufwendig an, die betroffenen Tiere innert kurzer Zeit einem Kühlraum zuzuführen und auf ihre Verwertbarkeit nach Lebensmittelrecht zu prüfen.
Diese «Verschwendung von Nahrungsmitteln» stiess aber in den letzten Jahren auf wenig Verständnis. Das Kantonsparlament stimmte 2015 mit grossem Mehr einem SVP-Postulat zu, das eine erneute Verwertung von Fallwild ermöglichen wollte.
Nur der Wildhüter darf das Tier erlösen
Nun kommen die Behörden dem Anliegen nach - zumindest teilweise: Künftig darf das Fleisch von angefahrenen Wildtieren, die vom Wildhüter oder von der Kantonspolizei mit einem Fangschuss von Leiden erlöst werden, wieder verwertet werden, wie der Kanton am Freitag mitteilte.
Entsorgt werden müssen aber nach wie vor diejenigen Tiere, die direkt beim Unfall ums Leben kommen, also von einem Auto totgefahren werden. Wegen der Lebensmittelvorschriften des Bundes darf dieses Fallwild weiterhin nicht in die Nahrungskette für Menschen gelangen.
SDA/nj
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