Aufatmen bei Yoga, Fitness und Co.Training ja, aber nur unter Aufsicht
Der Kanton Bern präzisiert seine Covid-Verordnung: Gewisse Sporteinrichtungen können jetzt doch Trainings durchführen. Kulturlokale hingegen müssen zubleiben.

Der Kanton Bern präzisierte am Freitag seine Covid-Verordnung . So müssen Sport- und Fitnesszentren, Kletterhallen, Eissportanlagen, Leichtathletikstadien und ähnliche Einrichtung wie gehabt bis am 23. November geschlossen bleiben, allerdings mit einer Ausnahme: Für den geleiteten Trainingsbetrieb in Kleingruppen von höchstens 15 Personen dürfen sie genutzt werden, sofern der Veranstalter Personenkreis und Trainingszeit im Voraus definiert. Individuelle Trainings also sind bis auf weiteres nicht möglich, solche in Gruppen hingegen schon. «Zugelassen sind lediglich Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wie beispielsweise Yoga, Pilates oder Konditionstrainings, bei denen die Abstandsregeln eingehalten werden können», liess der Berner Regierungsrat am Freitag weiter verlauten. Weiterhin zu bleiben die Schwimmbäder.