Tötung in Chemnitz: 22-jähriger Tatverdächtiger kommt frei
Einer der beiden festgenommenen Männer kommt auf freien Fuss. Der zweite Verdächtige bleibt in Untersuchungshaft.

Rund drei Wochen nach der Tötung eines 35-jährigen Mannes in Chemnitz soll einer der beiden festgenommenen Tatverdächtigen nach Angaben seines Anwalts aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Das Amtsgericht Chemnitz habe bei einem Haftprüfungstermin am Dienstag den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufgehoben, teilte der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin ausführlich auf seiner Internetseite mit.
Der Strafverteidiger hatte den Haftbefehl gegen seinen Mandanten als «rechtswidrig» bezeichnet. Keines der Beweismittel belaste seinen Mandanten. Die Aufhebung des Haftbefehls sei überfällig gewesen. Sein Mandant habe «ohne jeden Tatverdacht» mehr als drei Wochen in Untersuchungshaft verbringen müssen.
Eine Bestätigung von Seiten des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft gab es zunächst nicht. Der Mann soll aus dem Irak stammen. Allerdings hat das deutsche Innenministerium Zweifel an der Identität geäussert.
Haftprüfungsantrag auch für zweiten Verdächtigen
Daneben befindet sich auch ein zweiter Asylbewerber in Untersuchungshaft, der aus Syrien stammen soll. Das Chemnitzer Amtsgericht hat am Dienstag auch über seinen Haftprüfungsantrag entschieden: Er bleibt in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht lehnte die von den Anwälten beantragte Aufhebung des Haftbefehls gegen den 23-jährigen mutmasslichen Syrer ab, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Chemnitz sagte.
Beide Männer hatten Medienberichten zufolge eine Tatbeteiligung bestritten. Nach einem dritten Tatverdächtigen, einem Iraker, wird gefahndet.
In Chemnitz war Ende August ein 35-jähriger Mann erstochen worden. Das Tötungsdelikt zog zahlreiche Demonstrationen auch rechter Gruppen in der Stadt nach sich, die teilweise in Gewalttätigkeiten mündeten.
Iraker hätte abgeschoben werden sollen
Nach der tödlichen Messerattacke ist bekannt geworden, dass der 22-jährige Iraker im Mai 2016 nach Bulgarien hätte abgeschoben werden können. Er war offenbar im Oktober 2015 über die Balkanroute nach Deutschland eingereist. Im April 2016 wurde sein Asylantrag abgelehnt, weil er zuvor bereits in Bulgarien einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.
Gegen diese Entscheidung klagte er. Am 13. Mai 2016 entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz, dass seine Abschiebung zulässig wäre. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts wurde die Abschiebung aber nicht vollzogen. Weshalb nicht, ist bisher nicht bekannt.
sda/afp/TA/NN
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