Teilerfolg für die Zürcher Sans-Papiers
Der Zürcher Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein sichert den Kirchenbesetzern zu, sich für die Schaffung einer Härtefall-Kommission zur Regularisierung von Papierlosen einzusetzen. Auch will er auf eine gesamtschweizerisch einheitliche Praxis hinwirken.
Rund 150 Personen haben über die Festtage die Predigerkirche im Zürcher Niederdorf besetzt. Sie protestierten damit gegen die ihrer Meinung nach unmenschliche Behandlung der Sans-Papiers. Am Sonntag haben die Kirchenbesetzer die Predigerkirche geräumt und sind in die Kirche St. Jakob gezogen. Hier haben sie Gastrecht. Damit war das Hindernis aus der Welt, das bis dahin einem Gespräch mit dem Kanton im Weg stand. Denn CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein hatte stets erklärt, er sei nur zu Verhandlungen bereit, wenn die Besetzung vorher beendet werde. Gestern nun fand das Treffen statt. Hauptthema war die Praxis zur Regularisierung von Härtefällen. Hollenstein machte dabei vor den Medien eine Unterscheidung zwischen abgewiesenen Asylbewerbern, die sich der Ausreise widersetzen, und vorläufig Aufgenommenen, die die strengen Asylvoraussetzungen zwar nicht erfüllen, deren Ausreise aber unmöglich oder unzumutbar ist. Für beide Gruppen können die Kantone beim Bund in «schwerwiegenden persönlichen Härtefällen» nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz Aufenthaltsbewilligungen beantragen. Hart gegen AbgewieseneBei den vorläufig Aufgenommenen mache dies der Kanton Zürich im schweizerisch üblichen Rahmen, betonte Hollenstein. Etwa die Hälfte der Härtefall-Gesuche würden an den Bund weitergeleitet. Hollenstein bezeichnete die Zürcher Praxis als «grosszügig». Ganz anders sieht es bei den Abgewiesenen aus. Im Jahr 2007 hat der Kanton Zürich lediglich 4 von 277 solchen Gesuchen nach Bern geschickt. Im Jahr 2008 sogar kein einziges, wie der Chef des Migrationsamtes, Adrian Baumann,erklärte. Zum Vergleich: 2007 schickten die Kantone insgesamt 944 Härtefallgesuche von Abgewiesenen ans Bundesamt für Migration weiter. Davon wurden 813 bewilligt. Grund für die strenge Zürcher Praxis ist die Offenlegung der Identität der Gesuchsteller. Sie müssen einen gültigen Reisepass vorlegen, während in anderen Kantonen eine Identitätskarte genügt.Einheitliche KriterienHollenstein zeigte sich gestern wenig glücklich über die «zurückhaltende» Praxis des Kantons. «Zürich soll sich im Mittelfeld bewegen», sagte er. Erreichen will er dies jedoch nicht über mildere kantonale Kriterien, sondern über schweizerisch einheitliche Vorgaben zu den seiner Meinung nach interpretationsbedürftigen gesetzlichen Grundlagen.Weiter möchte Hollenstein die Schaffung einer Härtefall-Kommission durchsetzen. Je nach Ausgestaltung braucht es dazu die Zustimmung der Regierung oder des Kantonsparlaments. Im März 2007 hat das Parlament ein entsprechendes Postulat abgelehnt. Hollenstein zeigte sich jedoch zuversichtlich, den Kantonsrat bei einem neuen Anlauf überzeugen zu können.Ein drittes Ergebnis der Gespräche ist, dass der Kanton kritischen Hinweisen der Sans-Papiers nachgehen will. In einzelnen Fällen soll der Kanton den Ansprüchen der Nothilfe nicht genügt haben. Als Beispiele nannte Hollenstein ungenügende hygienische Einrichtungen und zu wenig Betten. Es sei ihm ein menschliches Anliegen, dass so etwas nicht vorkomme, sagte der Sicherheitsdirektor.Allen Papierlosen unter den Kirchenbesetzern wurde zugesichert, dass ihre Gesuche noch einmal geprüft werden. Tom Cassee vom Bleiberecht-Kollektiv nannte dies neben der Aussicht auf eine Härtefallkommission den zweiten positiven Punkt der Gespräche. Ansonsten zeigte er sich enttäuscht, dass die Verantwortung für die Härtefallpraxis auf den Bund abgeschoben wurde. «Wir werden nun diskutieren, wie wir weitermachen.»>
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