Swissmedic wehrt sich gegen Perrenoud
Heilmittel Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat gegen einen umstrittenen Entscheid des Kantons Bern Beschwerde erhoben. Dieser wehrt sich gegen Bundesrecht, weil er die Drogisten benachteiligt sieht (siehe «Bund» vom 31. 1). Diese dürfen bestimmte Produkte, die vom Bund als Heilmittel eingestuft werden, nicht verkaufen. Im vorliegenden Fall geht es um eine bestimmte Folsäure, eine Salbe und Kapseln. Es gehe nicht an, dass das Bundesamt für Gesundheit und Swissmedic die betroffenen Produkte als Heilmittel einstuften, praktisch identische Produkte, die als Lebensmittel deklariert seien, von Grossverteilern aber problemlos verkauft werden könnten. Im Fall der Salbe biete die Herstellerfirma ein und dasselbe Produkt in zwei Varianten an, einmal für den Verkaufskanal Apotheken, einmal für die Drogerien. Es sei nicht zulässig, den Drogerien den Verkauf einer Variante zu untersagen, monierten die Drogisten. Der bernische Gesundheitsdirektor, Regierungsrat Philippe Perrenoud (sp), gab ihnen Recht und wies das Kantonsapothekeramt an, die geltende Arzneimittelverordnung in diesen drei Fällen ausser Kraft zu setzen. Bundesrecht eingeschränkt Mit diesem Entscheid schränke die bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) die Anwendung von Bundesrecht ein, konterte Swissmedic gestern nun in einer Mitteilung. Das Schweizerische Heilmittelinstitut reichte deshalb beim bernischen Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Swissmedic verlangt darin eine Klärung der Zuständigkeiten. Die grundsätzliche Aufteilung zwischen Bund und Kantonen dürfe nicht gestützt auf Einzelfälle ausser Kraft gesetzt werden. Der Bund ist zuständig für die Zulassung der Arzneimittel, die Einteilung in Abgabekategorien und die Festsetzung der Abgabewege. Den Kantonen obliegen Fragen der Berufsausübung und die Kontrolle der Abgabestellen. Mit der Beschwerde beim Verwaltungsgericht wird der Entscheid des Kantons bis auf Weiteres nicht rechtskräftig, wie Swissmedic in seiner Mitteilung weiter schreibt. (sda)>
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