Strafregistergesetz: Berner Regierung hat Vorbehalte
Der Berner Regierungsrat will für das geplante Strafregister-Gesetz des Bundes eine pragmatischere Lösung finden. Das geht aus der Vernehmlassung hervor.

Der Regierungsrat hält es zwar für sinnvoll, dass die Bestimmungen über das Strafregister in einem eigenen Gesetz geregelt werden sollen. Allerdings könnten die höheren Anforderungen nicht ohne zusätzliche Ressourcen erfüllt werden, betonte die Kantonsregierung in einem Communiqué vom Donnerstag.
Denn gemäss Gesetzesentwurf müssen die Behörden eine umfassende Identitätsabklärung durchführen, wenn sie Daten von natürlichen Personen ins Strafregister-Informationssystem VOSTRA eintragen. Im Kanton Bern geht es laut Regierung um rund 13'000 Eintragungen pro Jahr.
Realistische Kosten bekanntgeben
Die dafür nötigen Rückfragen bei Zivilstandsbehörden, Einwohnerkontrollen und Ausländerbehörden könnten nicht personalneutral erfolgen, gibt der Regierungsrat zu bedenken. Der Bund müsse in diesem Bereich pragmatischere Lösungen suchen.
Zudem solle die Vorlage einen realistischen Mittelbedarf für die Umsetzung der Neuerungen in den Kantonen definieren. Im weiteren sei auch eine ausreichende Umsetzungsfrist vorzusehen.
SDA/mer
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