Steuerhotline:«Kann ich das GA 1. Klasse abziehen?»
Die meisten Fragen an der zweiten «Bund»-Steuerhotline drehten sich um Abzüge für Berufskosten, Unterhalt und Energiesparmassnahmen bei Immobilien sowie die Rückerstattung der CO2-Abgabe.

Ich arbeite im Kanton Neuenburg und wohne in Bern. Mein Arbeitgeber hat mir zwei Lohnausweise zugestellt. Wie muss ich vorgehen?
Arbeitgeber im Kanton Bern sind verpflichtet, den Lohnausweis direkt der Steuerverwaltung zu schicken, bei ausserkantonalen ist dies nicht der Fall. Deshalb finden Sie in Formular 1 die Rubrik «Haben Sie im Jahr 2010 bei einem ausserkantonalen Arbeitgeber gearbeitet oder hat Ihnen der/die Arbeitgeber/-in zwei gleiche Lohnausweise abgegeben?» Dort müssen Sie das Feld «Ja» ankreuzen. Den Nettolohn müssen Sie in Formular 2 eintragen und einen der beiden Lohnausweise der Steuererklärung beilegen.
Ich verfüge über eine Leibrentenversicherung. Im vergangenen September hat mir die Versicherung die Rente für ein ganzes Jahr ausgerichtet. Muss ich diese in der Steuererklärung 2010 eintragen oder kann ich sie auf die Jahre 2010 und 2011 verteilen?
Grundsätzlich ist das Datum der Auszahlung massgebend. Deshalb würde ich den gesamten Betrag in der Steuererklärung 2010 deklarieren.
Meine Schwestern und ich sind durch Erbe an einer Alp beteiligt. Der Wert unseres Anteils beträgt weniger als 5000 Franken. Warum hat uns die Steuerverwaltung das Formular 8 «Erben und Miteigentümergemeinschaften» nicht zugestellt?
Für Erbengemeinschaften mit einem Vermögen von unter 5000 Franken werden keine Formulare automatisch verschickt. Sie müssen trotzdem in Formular 1 die Frage nach einer Beteiligung an einer Erbengemeinschaft mit Ja beantworten und Ihren Anteil in Formular 8 in Ziffer 8.3 aufführen.
Meine Einzelfirma hat von der Ausgleichskasse AHV/IV eine Rückvergütung aus der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen erhalten. Wie muss ich diese deklarieren?
Dank der Rückvergütung sinken die AHV-Beiträge, welche Sie für sich und Ihre Angestellten bezahlen müssen. Deshalb fällt der Aufwand, den Sie in der Steuererklärung geltend machen können,niedriger aus.
Wir haben in unserem Haus die Wände isoliert und die alten Fenster durch energiesparende ersetzt. Zudem haben wir Sonnenkollektoren für das Warmwasser montiert. Wir haben dafür vom Kanton und von der Gemeinde Subventionen erhalten. Was können wir abziehen?
Die Kosten für Energiesparmassnahmen dürfen Sie als Unterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen – allerdings nur den Betrag, den Sie nach Abzug der Subventionen selber bezahlt haben.
Unser Haus ist 30 Jahre alt. Wir haben verschiedene Renovationen ausgeführt. Sollen wir diese einzeln abziehen oder ist der Pauschalabzug vorzuziehen?
Bei einem Haus, das älter ist als 10 Jahre, beträgt der Pauschalabzug 20 Prozent des Eigenmietwerts. Die Erfahrung zeigt, dass der Abzug der einzelnen Unterhaltsarbeiten sowie der Betriebs- und Verwaltungskosten (Versicherung gegen Sachschäden und Haftpflicht für das Gebäude, Grundgebühren für Abfallentsorgung, Wasser und Abwasser) häufig höher ausfällt.
Wir haben unser Haus vor zehn Jahren unserer Tochter geschenkt, aber die Nutzniessung behalten. Wir wohnen weiterhin im Haus und haben die vollen finanziellen Verpflichtungen. Demnächst wird eine Hypothek fällig. Wir möchten diese zurückzahlen, aber wir haben zu wenig flüssige Mittel. Kann uns die Tochter einen Betrag schenken, damit wir der Bank das Geld zurückzahlen können?
Schenkungen von Eltern an die Kinder sind im Kanton Bern steuerfrei. Das gilt aber umgekehrt nicht. Falls Ihre Tochter Ihnen eine bestimmte Summe schenkt, müssen sie Schenkungssteuern von 6 Prozent bezahlen (bei Schenkungen über 110 000 Franken sogar noch mehr). Schenkungen bis zu 12 000 Franken innert fünf Jahren sind steuerfrei.
Unsere Erbengemeinschaft hat 2010 ein Haus verkauft. Der Grundbucheintrag erfolgte am 20. Dezember. Unser Anteil am Erlös wurde uns erst im Januar 2011 überwiesen.
Sie müssen Ihren Anteil am Erlös im Formular 3 als Vermögen deklarieren, und zwar als Forderung gegenüber der Erbengemeinschaft.
Mein Mann leidet unter einer sehr seltenen Allergie. Deshalb müssen wir je nach Jahreszeit an einem andern Ort wohnen. Wir müssen deshalb drei Wohnungen mieten. Können wir in der Steuererklärung etwas abziehen?
Sofern Ihr Mann ein Arztzeugnis hat, das die Notwendigkeit der drei Wohnungen bestätigt, würde ich versuchen, die Mietkosten für zwei Wohnungen als behinderungsbedingte Kosten in Formular 5 steuerlich abzusetzen.
Die Banken müssen die Verrechnungssteuer bei Zinserträgen unter 200 Franken nicht mehr abziehen. Unsere Bank hat den Abzug trotzdem vorgenommen. Können wir den Betrag zurückfordern?
Ja. Deklarieren Sie in Formular 3 den Bruttozins in der Kolonne «Der Verrechnungssteuer unterliegend» und fordern Sie die Verrechnungssteuer zurück.
Ich habe im Januar die definitive Veranlagung für das Steuerjahr 2009 erhalten. Die dazugehörige Rechnung enthält Nachsteuern sowie einen Verzugszins. Kann ich diese Beträge in der Steuererklärung 2010 abziehen?
Sie können die entsprechenden Beträge im Formular 4 als Schulden deklarieren. Den Verzugszins können Sie erst in der nächsten Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen, da sie die Rechnung ja erst 2011 bezahlen.
Wir besitzen ein Haus mit drei Wohnungen. Eine bewohnen wir selbst, eine ist vermietet, und die dritte steht seit einem Jahr leer, weil wir sie renovieren müssen. Die Steuerverwaltung hat in der elektronischen Steuererklärung Tax Me einen Eigenmietwert für die dritte Wohnung eingetragen. Müssen wir diesen versteuern?
Grundsätzlich muss der Eigenmietwert auch für nicht oder wenig benutzte Wohnungen versteuert werden. Ein typisches Beispiel ist die Ferienwohnung: Hier wird der volle Eigenmietwert angerechnet, auch wenn sie nur zwei Wochen pro Jahr benützt wird. Anders ist es, wenn Sie sich bemühen, die Wohnung zu vermieten, aber keine Mieter finden oder wenn die Wohnung aus baulichen Gründen nicht benutzt werden kann. Das scheint bei Ihrem Haus der Fall zu sein. Deshalb können Sie den Eigenmietwert korrigieren beziehungsweise streichen.
Unser Sohn besucht eine Privatschule. Welchen Betrag können wir abziehen?
Sie können den Kinderabzug von 6300 Franken beim Einkommen sowie 17 000 Franken beim Vermögen geltend machen. Zusätzlich können Sie maximal 6000 Franken für zusätzliche Ausbildungskosten abziehen.
Wir wohnen im Kanton Bern und haben in Deutschland eine Zweitwohnung gekauft. Wo müssen wir was versteuern?
Die Wohnung müssen Sie in Deutschland gemäss dem dortigen Steuerrecht versteuern. In Bern müssen sie die Wohnung trotzdem deklarieren: 70 Prozent des Kaufpreises gelten als Steuerwert (Vermögen) und 6 Prozent des Steuerwerts als Eigenmietwert (Einkommen). Sie bezahlen zwar in der Schweiz keine Steuern auf diesen Beträgen, aber diese beeinflussen die Progression. Die Folge ist, dass sie auf Ihrem übrigen Einkommen und Vermögen einen etwas höheren Steuersatz haben.
Ich habe im vergangenen Jahr 8 Monate gearbeitet, und mein Arbeitgeber hat mein Generalabonnement SBB vergünstigt. Was kann ich abziehen?
Sie müssen vom Kaufpreis den Beitrag des Arbeitgebers abziehen (sofern Ihnen die Vergünstigung im Lohnausweis nicht als Einkommen aufgerechnet wurde). Dann können Sie das GA anteilsmässig für 8 Monate abziehen.
Ich besitze ein Generalabonnement SBB 1. Klasse. Die Steuerverwaltung hat bei der letzten Veranlagung aber nur die Kosten für ein GA 2. Klasse als Abzug zugelassen. Ist das korrekt?
Nein. Sie können das GA 1. Klasse abziehen, falls Sie es regelmässig für die Fahrt zum Arbeitsplatz benützen.
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