Nach Tötungsdelikt in AsylzentrumStationäre Massnahme für alkoholkranken Täter wird verlängert
Ein wegen vorsätzlicher Tötung im Aslyzentrum Gampelen verurteilter Somalier kommt nicht auf freien Fuss: Das Bundesgericht hat ein Beschwerde des 42-Jährigen abgewiesen.

Der aus Somalia stammende Mann wurde 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Er hatte 2012 in einem Asylzentrum in Gampelen im Berner Seeland einen algerischen Mitbewohner erstochen. Wegen der Alkoholabhängigkeit wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.
Diese kann nach dem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts um fünf Jahre verlängert werden. Die Lausanner Richter bestätigen die Sicht des Berner Obergerichts, wonach das Tötungsdelikt im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum und einer psychischen Störung des Verurteilten steht. Eine Beschwerde des 42-Jährigen gegen einen Entscheid der Vorinstanz haben die Lausanner Richter abgewiesen.
Geeigneter Therapieplatz
Eine Therapie könne das Risiko zukünftiger Taten verringern. Allerdings sei die Behandlung nur zielführend, wenn sie in einer geschlossenen forensischen Klinik durchgeführt werde. Das Bundesgericht wiederholt die bereits vom Obergericht festgehaltene Aufforderung an die Berner Vollzugsdienste, einen geeigneten Therapieplatz für den Somalier zu suchen.
Es führt weiter aus, dass die Verlängerung der Massnahme verhältnismässig sei. Der Beschwerdeführer sei zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Sein Aufenthalt im Vollzug überschreite noch lange nicht diese Dauer.
Der 42-Jährige beging bereits im Juni 2008 ein schweres Delikt. Ebenfalls unter Alkoholeinfluss beging er eine versuchte Tötung. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Dezember 2010 kam er bedingt frei. Nur kurze Zeit nach seiner Entlassung, begann er wieder zu trinken.
(Urteil 6B_871/2022 vom 15.2.2023)
SDA
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