Staatspersonal verzichtet auf Referendum gegen neues Gesetz
Der Bernische Staatspersonalverband (BSPV) wird das neue Gesetz über die kantonalen Pensionskassen nicht mit einem Referendum bekämpfen.

Das neue Gesetz über die kantonalen Pensionskassen wird vom bernischen Staatspersonalverband nicht mit einem Referendum bekämpft. Das hat der Verband am Donnerstag an einer ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung entschieden.
An der Versammlung in Bern lautete der Tenor, das mit einem Referendum verbundene Risiko sei zu gross. «Wir können nur verlieren», sagte ein Abgeordneter. Die Abgeordneten fällten den Entscheid nach einer etwa halbstündigen Diskussion einstimmig. Sie folgten damit dem Antrag der BSPV-Geschäftsleitung.
Der bernische Grosse Rat hatte das Pensionskassengesetz am Dienstag genehmigt und am Mittwoch beschlossen, ihm im Fall einer Referendumsabstimmung einen Eventualantrag gegenüberzustellen. Das Volk hätte dann die Wahl zwischen zwei Varianten. Der Eventualantrag ist die für das Staatspersonal schlechtere Variante.
Zudem könnte das Volk auch beide Vorlagen ablehnen. Das würde bedeuten, dass die beiden Pensionskassen des Kantons Bern - jene des Staatspersonals und jene der Lehrerschaft - innert zehn bis zwölf Jahren saniert werden müssten. Dadurch fiele die Sanierung nach Angaben der BSPV-Spitze härter aus als mit dem Gesetz.
«Das Referendum bewirkt, das Ganze an die Wand zu fahren und zu schauen, was passiert»: So umschrieb BSPV-Präsident Peter Bernasconi vor den Abgeordneten die Situation.
Lehrer und SVP entscheiden später
Der BSPV ist der erste Personalverband, der über ein Referendum entschieden hat. Beim Verband der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Bern (LEBE) entscheidet am 18. September die Leitungskonferenz.
Nicht nur die Personalverbände machen sich aber Gedanken über ein Referendum, sondern auch die SVP des Kantons Bern. Sie lehnt das neue Gesetz ab. Die Parteiführung schrieb am Dienstag in einer Mitteilung, sie werde diese Referendumsfrage ihrer Basis vorlegen und mit den Sektionen und SVP-Vertretern in Verwaltung und Justiz eingehend diskutieren.
Die SVP ist der Meinung, der Steuerzahler werde durch die im Gesetz aufgegleiste Sanierungsstrategie zu stark belastet. Für die Kantonsangestellten bedeutet das Gesetz ein höheres Rentenalter und einen Sanierungsbeitrag. Für die Lehrerschaft bedeutet es die Fortsetzung von Sanierungsbeiträgen und für beide Personalkategorien den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat.
SDA/hjo
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch