Anklage gegen FinancierStaatsanwältin fordert Freiheitsstrafe von 8 Jahren für Homm
Die Bundesanwaltschaft hat ihr Strafmass gegen den schillernden Investor Florian Homm bekannt gegeben. Der 61-jährige Angeklagte ist allerdings nicht in Bellinzona erschienen.

Die Staatsanwältin des Bundes hat vor dem Bundesstrafgericht für den Hauptangeklagten Florian Homm eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Für die drei weiteren Angeklagten beantragte sie unbedingte und bedingte Strafen.
Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem 61-jährigen Homm, der nicht zum Prozess in Bellinzona erschienen ist, gewerbsmässigen Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, qualifizierte Geldwäscherei und Urkundenfälschung vor. Der ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen fern gebliebene zweite Angeklagte, ein ehemaliger Treuhänder, soll gemäss BA eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren absitzen.
Die BA hat den Widerruf von zwei bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen von je zwei Jahren aus den Jahren 2017 und 2018 beantragt. Dem Ex-Treuhänder wird Geldwäscherei, Urkundenfälschung und betrügerischer Konkurs vorgeworfen.
Die Staatsanwältin forderte für den dritten Angeklagten eine teilbedingte Strafe von drei Jahren, wobei zwei Jahre zu vollziehen seien. Für den vierten Angeklagten beträgt die gewünschte Strafe zwei Jahre bedingt. Sie haben sich wegen des Vorwurfs der qualifizierten Geldwäscherei und Urkundenfälschung zu verantworten.
Homm als Ikone
In ihrem bereits am Freitag begonnenen Plädoyer bezeichnete die Staatsanwältin des Bundes Homm als eine Ikone der Finanzwelt, der den Leuten Sand in die Augen gestreut habe. Wegen der Dauer der Delinquenz und des Vorgehens sowie der ertrogenen Summer von 170 Millionen Dollar geht die Staatsanwältin von einer hohen kriminellen Energie aus. (Lesen Sie dazu auch: Bringt ausgerechnet die Staatsanwältin den Millionen-Prozess zu Fall?)
Die Staatsanwältin zeigte in ihren Ausführungen auch die komplexe Geschäftsstruktur auf, welche der frühere Treuhänder zum Verwischen der Spur von Homms Geldern in der Schweiz, Europa und in Übersee aufgebaut hatte. Die beiden weiteren Angeklagten sollen sich durch den Ankauf von Gold an der Geldwäscherei beteiligt haben.
Der Prozess wird diese Woche mit den Plädoyers der Privatkläger und der Verteidiger weitergeführt.
(Fall SK.2019.12)
SDA/fal
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