Spital Biel: Ex-Direktor will Einsicht in Bericht
Der im Februar 2009 fristlos entlassene Direktor des Spitalzentrums Biel ist heute Dienstag erneut vor die Medien getreten. Er fordert die Herausgabe des Berichts, der zur Erneuerung des jetzigen Verwaltungsrats führte.
Aufgrund des kantonalen Informationsgesetzes müsse der Regierungsrat dieses externe Gutachten ihm zugänglich machen, sagte der ehemalige Direktor, Paul Knecht, an einer Medienkonferenz in Bern. Laut dem Informationsgesetz informieren die Behörden des Kantons Bern über alle Tätigkeiten von allgemeinem Interesse und machen Berichte und Gutachten zugänglich, «wenn nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen».
Der Bericht werde wohl unter Verschluss gehalten, weil so viel Sprengstoff drin stecke, sagte Knecht am Dienstag. Auf der Basis des Gutachtens entschied der Regierungsrat Ende September, vier der Verwaltungsratsmitglieder des Spitalzentrums Biel (SZB) per Anfang nächstes Jahr nicht wiederzuwählen, darunter die Präsidentin.
Dieser Verwaltungsrat hatte Anfang 2009 Knecht entlassen und ihm Unregelmässig-keiten bei Spesen und Abgeltungen vorgeworfen. Knecht bestritt am Dienstag diese Vorwürfe erneut und sprach von «abstrusem Machwerk».
«Der Entscheid, das Gutachten von Herrn Charles Bélaz nicht zu veröffentlichen, wurde aufgrund einer sorgfältigen Auslegung und Anwendung der kantonalen Informations-gesetzgebung getroffen», sagte Jean-Philippe Jeannerat, Informationsverantwortlicher der bernischen Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Ob im Nachhinein dieses Gutachten doch zu veröffentlichen sei, werde der Regierungsrat bei einer seiner nächsten Sitzungen beschliessen.
Klage noch nicht eingereicht
Seine im Juni dieses Jahres angekündigte Zivilklage gegen das SZB hat Knecht noch nicht eingereicht. Er werde dies tun, sobald er wieder Zugang zu den dafür notwendigen Dokumenten habe, sagte er. Letztere seien im Zug der im November vom SZB eingereichten Zivilklage gegen ihn beschlagnahmt worden.
SDA
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