Sense-Schwarzwasser: Schutzbestimmungen in Kraft
Im beliebten Naherholungsgebiet des Sense- und Schwarzwassergrabens im Westen des Kantons Bern gelten seit ein paar Tagen neue Schutzbestimmungen.

Still und leise ist damit ein Schutzbeschluss in Kraft getreten, der 1998 noch für einen Sturm der Entrüstung sorgte. Die Emotionen hochgehen liess die Absicht der beiden Kantone Bern und Freiburg, im Sommer für gewisse Uferpartien ein Betretungsverbot auszusprechen.
Sie wollten damit das Überleben des Flussuferläufers und des Regenpfeifers sichern. Diese beiden Vogelarten stehen auf der roten Liste der gefährdeten Arten und brüten im Sense- und dem Schwarzwassergraben.
Die beiden Gräben werden aber an einem schönen Sommertag von Hunderten wenn nicht Tausenden von Menschen zum Baden, Bräteln und Wandern aufgesucht. Und so forderten 1998 in einer Petition 2500 Menschen von der damaligen bernischen Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch, auf das Betretungsverbot zu verzichten. Auch die Gemeinden und des regionale Planungsverband sprachen sich gegen diese Bestimmung aus.
Opposition gab es auch im Kanton Freiburg. Angesichts der massiven Opposition zogen beide Kantone 1999 das absolute Betretungsverbot für die fraglichen Uferstücke zurück. Neu werden nun Uferzonen, in denen die beiden Vögel brüten, zu «temporären Ruhezonen», die entsprechend signalisiert werden.
So steht es in den neuen Schutzbestimmungen, die kürzlich im Amtsblatt des Kantons Bern veröffentlicht und gegen die keine Beschwerde erhoben wurden. Deshalb sind sie automatisch in Kraft getreten, wie Urs Känzig vom Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern am Dienstag auf Anfrage sagte.
Nicht mehr mit Verboten, sondern mit Information wollen die Behörden erreichen, dass in der Brütezeit der beiden Vögel im Frühsommer Menschen die Brutgebiete «tunlichst nicht betreten», wie es im Schutzbeschluss heisst.
Arbeitgruppe setzt Beschluss nun konkret um
Einen neuen Schutzbeschluss brauchte es, weil das schon seit 1975 unter Naturschutz stehende Gebiet 1992 ins Aueninventar des Bundes aufgenommen wurde. Die bestehenden Schutzbestimmungen reichten für den Vollzug der Auenverordnung nicht aus.
1996 begann im Kanton Bern die Revision, nach dem Verzicht auf das Betretungsverbot erfolgte im Jahr 2000 die öffentliche Auflage, die noch zehn Einsprachen nach sich zog. 2003 folgten Einspracheverhandlungen, die 2006 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Es blieben also keine offenen Einsprachen zurück. Im laufenden Jahr ging schliesslich auch noch eine Bereinigung mit der Gemeinde Köniz über die Bühne.
Nun folgt die Umsetzung des Schutzbeschlusses. Dazu soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die kantonsübergreifend und lokal verankert die Besucherlenkungsmassnahmen konkret ausarbeitet, wie Känzig weiter sagt.
Ob diese Massnahmen wirken, wird überprüft: Im Schutzbeschluss steht, dass die Wirkung der Ruhezonen durch Beobachtungen festgehalten und analysiert wird. Auch muss die Öffentlichkeit über die Resultate informiert werden.
Der Kanton Freiburg hat laut Känzig den Schutzbeschluss für seinen Teil des Sensegrabens schon vor mehreren Jahren in Kraft gesetzt.
SDA
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