Seltener Fall: Neue Informationen vor Abstimmung
Nach Bundesgerichtsurteil zum Hooligan-Konkordat stimmt die Abstimmungsbotschaft nicht mehr. Nun wurden Ergänzungen veröffentlicht – nur im Internet.

Am 9. Februar findet die Abstimmung über das verschärfte Hooligan-Konkordat statt. Gut einen Monat vorher hat das Bundesgericht ein Urteil veröffentlicht, das sagt, wieweit die neuen Bestimmungen des Konkordats verfassungskonform ausgelegt werden können. Dabei kam es zu zwei Beanstandungen. Da die Abstimmungsbotschaft zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckt und teilweise auch schon verteilt war, befinden sich nun Informationen im Besitz der Stimmberechtigten, die nicht vollumfänglich stimmen.