«Schwer verdaubarer» Stellenabbau bei Kirchen
Der Regierungsrat beharrt beim Abbau von 27,5 Pfarrerstellen auf dem Zeitplan.

Beim Abbau von Pfarrstellen im Kanton Bern will der Regierungsrat den Sparauftrag des Parlaments umsetzen, obwohl er aus Sicht der Landeskirchen «schwer verdaubar» ist. Das machte die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) gestern in einem Communiqué deutlich. Bis 2017 soll die Zahl der Pfarrstellen in den drei bernischen Landeskirchen schrittweise um 27,5 Stellen reduziert werden. Bereits im laufenden Jahr können 6,5 Stellen gestrichen werden, indem der Reservepool aufgelöst wird. 21 weitere Stellen sollen ab Mai 2015 bis 2017 abgebaut werden.
Die meisten der 27,5 Stellen müssen in der evangelisch-reformierten Landeskirche abgebaut werden. An ihr ist es aufzuzeigen, wie sie die Vorgabe konkret umsetzen will. Der Stellenabbau solle «möglichst kirchenverträglich, gemeindefördernd und zukunftsweisend» erfolgen, schreibt die Kirchendirektion. Das habe Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) auch in einem Schreiben an die Landeskirchen und die Kirchgemeinden deutlich gemacht.
Vorlage später im Parlament?
Die Vorbereitungsarbeiten zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen brauchten allerdings mehr Zeit als geplant, heisst es weiter. Der Regierungsrat möchte deshalb, dass der Grosse Rat seinen Beschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen von der Juni- auf die September-Session verschiebt.
Die Oberbehörden der Landeskirchen hatten nicht nur den Umfang der Stellenreduktion, sondern auch die zeitliche Planung als «schwer verdaubar» bezeichnet. Er sei aber möglich, räumten sie gemäss Kirchendirektion ein. Eine Umsetzung des Sparauftrags erst bis 2019 wollte ihnen der Regierungsrat nicht zugestehen.
Nachkredit nicht vom Tisch
Im Kanton Bern werden die Pfarrerlöhne vom Staat bezahlt. Der Kanton wirft dafür 72 Millionen Franken im Jahr auf. Der Grosse Rat entschied im vergangenen November im Rahmen der Spardebatte, den Betrag bis 2017 auf 67 Millionen Franken zu senken.
Bereits im laufenden Jahr müssen gemäss Parlamentsbeschluss 2 Millionen Franken eingespart werden. Neuhaus liess schon Ende Januar gegenüber dem «Bund» verlauten, dass diese Vorgabe 2014 nicht erfüllt werden könne. An dem hat sich nichts geändert – trotz des Abbaus von 6,5 Stellen. Einen Nachkredit brauche es nach wie vor, sagt Neuhaus auf Nachfrage. Wenn Pfarrer auf die Strasse gestellt werden, muss der Kanton eine Übergangsrente bezahlen. Dadurch würde sich der Sparbetrag reduzieren. (sda/lok)
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