Wo das Rauchen noch erlaubt ist
In der Schweiz ist das Rauchen in öffentlichen Räumen künftig verboten. In Restaurants und Bars ist das Qualmen auch untersagt - doch Ausnahmen sind möglich.

Heute Morgen hat der Ständerat als Zweitrat mit 33 zu 8 Stimmen den Vorschlag der Einigungskonferenz des Bundesparlaments unterstützt. Gemäss dem Kompromiss, auf den sich beide Kammern geeinigt haben, können kleine Lokale als Raucherbeizen geführt werden. Diese Beizen dürfen über eine den Gästen zugängliche Fläche von höchstens 80 Quadratmetern verfügen - Toiletten eingerechnet. Weiter müssen die Raucherräume und -beizen gut belüftet und als Raucherlokale gekennzeichnet sein.
Wer ein Lokal für Raucher betreiben will, muss dafür eine Bewilligung einholen. Wirte dürfen zudem abgetrennte und gut belüftete Fumoirs einrichten. Raucherinnen und Raucher können in den für sie reservierten Lokalen und auch in Fumoirs bedient werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten dieser Tätigkeit im Arbeitsvertrag explizit zustimmen.
Gemäss dem neuen Gesetz wird das Rauchen in den übrigen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Schulen, Spitälern, Läden, Kinos und Sportstätten landesweit verboten. Gleiches gilt in Räumen, in denen mehrere Personen arbeiten. Der Ständerat war anfänglich gegen Raucherlokale. Die meisten Kantone, die sich bisher für Rauchverbote ausgesprochen hätten, hätten ein strengeres Gesetz, lautete die Begründung. Werde das Bundesgesetz zu milde gefasst, sei ein «Flickenteppich» von kantonalen Vorschriften nicht zu vermeiden.
Wirrwarr von kantonalen Gesetzen
Das Wirrwarr von kantonalen Gesetzen ist aber bereits da: Erst am Wochenende bewilligte in Zürich und in Basel-Stadt das Stimmvolk Vorschriften, die lediglich unbediente Raucherräume in Restaurants zulassen. Gleiche Regelungen könnten auch in Freiburg, im Wallis und in der Waadt kommen, wenn das Volk Ja sagt.
Bediente Fumoirs, aber keine Raucherbeizen gibt es im Tessin, wo das Raucherverbot seit über einem Jahr in Kraft ist. Raucherräume mit Bedienung sind nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auch in Graubünden, Solothurn, Uri und Appenzell Ausserrhoden möglich oder geplant.
Am 1. Oktober setzt der Kanton St. Gallen sein Gesetz in Kraft - es lässt Ausnahmen für Gastwirte zu. Grundsätzlich mildere Regelungen haben Nidwalden und Schaffhausen.
Etliche weitere Kantone wollen das Rauchen in Restaurants ebenfalls einschränken oder verbieten. Lediglich in Appenzell Innerrhoden, Schwyz und Glarus sowie im Jura sind laut BAG noch keine Bestrebungen zum Schutz vor dem Passivrauchen im Gang.
Enttäuschte Lungenliga
Das strengste Gesetz setzte Genf am 1. Juli in Kraft: Fumoirs sind dort nicht zugelassen. Doch im Stadtkanton können die Aschenbecher wieder hervorgeholt werden, nachdem das Bundesgericht das Rauchverbot aufgehoben hat mit der Begründung, für die Inkraftsetzung fehle die nötige Rechtsgrundlage.
Die Lungenliga Schweiz hat noch nicht entschieden, ob sie eine landesweite Volksinitiative für einen besseren Schutz vor dem Passivrauchen lancieren will. Zunächst werde der Vorstand die Situation analysieren, sagte Geschäftsführerin Corinne Zosso am Donnerstag auf Anfrage. Die Lungenliga sei aber sehr enttäuscht über den Entscheid.
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