«Wir wollen vermeiden, dass man sich einfach freikaufen kann»
Der Nationalrat will den Wiedergutmachungsartikel im Strafgesetzbuch anpassen. Heute sei die Anwendung fragwürdig und undurchsichtig, sagt SP-Nationalrat und Strafrechtsexperte Daniel Jositsch.

Herr Jositsch, wie kann man einen Willen zur Wiedergutmachung nachweisen, eine innerliche Abkehr vom Delikt?
In den Täter kann man nicht schauen. Der Wille kann sich aber in Taten äussern, wenn sich der Angeschuldigte um das Opfer kümmert, das er beispielsweise verletzt hat, ihm in der Freizeit hilft oder einen ausserordentlichen finanziellen Beitrag leistet. Die Wiedergutmachung muss als Sonderleistung hervorstechen.