Schweizer Autonomen drohen lange Haftstrafen
Neun Schweizer hat die Hamburger Polizei angeblich bei den G-20-Protesten aus dem Verkehr gezogen.
An der Medienkonferenz zum Einsatz der Polizeikräfte gegen die G20-Ausschreitung am Sonntag haben die Verantwortlichen in Hamburg klargemacht: Was dort passierte, überstieg alles, was erwartet wurde. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer sagte: «Es war ein ungeahntes Ausmass an enthemmter Gewalt und nur darauf ausgerichtet, den grösstmöglichen Schaden anzurichten.»
Doch die Polizeikräfte griffen auch hart durch. Bis Sonntagabend vermeldete die Einsatzleitung 186 Festnahmen und 225 Gewahrsamnahmen (vorläufige Festnahmen). Insgesamt seien schon 37 Haftbefehle ausgestellt und 82 Zuführungen an die Staatsanwaltschaft vorgenommen worden. Unter den Festgenommenen befinden sich auch fünf Schweizer, wie die Hamburger Polizei gegenüber «Blick» bestätigt. Vier weitere Schweizer wurden laut dem Bericht in Gewahrsam genommen.
Bis zu fünf Jahre für Tätlichkeit
Kann man ihnen eine Straftat nachweisen, kommen die Beschuldigten wohl nicht so schnell wieder zurück in die Schweiz. Je nach Vergehen drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft oder sogar noch mehr.
Fotostrecke – Bilder, die vom G-20-Gipfel in Hamburg bleiben:
Denn: Allein schon der Widerstand gegen die Staatsgewalt wird in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Dabei muss der Beschuldigte nur mit einer Drohung Widerstand gegen die Vornahme einer Diensthandlung leisten. Wer gar einen tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten verübt, erhält mindestens eine dreimonatige Haftstrafe – im Höchstmass sind es fünf Jahre.
Viele Jahre für Molotowcocktail
Noch höher kann die Haftstrafe ausfallen, wenn ein Beschuldigter mit mindestens einem weiteren Beteiligten eine Straftat gegen die sogenannte körperliche Unversehrtheit begeht. Hierbei ginge es etwa um das Werfen von Steinen, Flaschen oder anderer Gegenstände. In so einem Fall spricht man von gefährlicher Körperverletzung. Diese wird mit mindestens sechs Monaten und maximal zehn Jahren Haft bestraft.
Hat einer der aus der Schweiz stammenden Beschuldigten gar einen Molotowcocktail geworfen, wird er so richtig lange hinter Gitter wandern. Denn in so einem Fall beträgt die Mindeststrafe ein Jahr. Nach oben ist das Strafmass offen für diese Straftat – ein Sprengstoffdelikt – , denn damit hat der Werfer ganz bewusst Menschenleben gefährdet.
Übernommen von 20min.ch.
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