Patienten mit Schleudertrauma können wieder IV beantragen
Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung bei der Beurteilung der Invalidität. Schmerzpatienten gelten nicht mehr als grundsätzlich arbeitsfähig.

Wer mit nicht erklärbaren Schmerzen eine Invalidenrente beantragte, der hatte es in den letzten elf Jahren schwer. Seit das Bundesgericht im Mai 2004 gesagt hat, dass körperliche Schmerzen noch keine Invalidität begründen, sondern vielmehr mit einer «zumutbaren Willensanstrengung» überwindbar seien, haben Schmerzpatienten kaum mehr Chancen auf eine Rente. Seit 2004 wurde höchstrichterlich mehrfach bestätigt: Wer lediglich unter Schmerzen, den Folgen eines Schleudertraumas oder unter Weichteilrheumatismus leidet, kann arbeiten – wenn er will.