Dienst nach Vorschrift
Der Bundesrat macht mit seinem Vorschlag zur Schutzklausel niemand glücklich.
Armes Parlament. Der Bundesrat hat ihm zur Zuwanderungsinitiative gestern ein Gesetz überwiesen, an dem es zu beissen haben wird. Kann sich die Schweiz nicht mit der EU einigen, will die Landesregierung die Initiative mit einer «einseitigen Schutzklausel» umsetzen – die nun vorgeschlagene Lösung macht niemanden wirklich glücklich. Die SVP beklagt das Fehlen harter Zahlen und Mechanismen: Man wisse nicht, ob der Bundesrat die Migration wirklich zu reduzieren plane. Die Linke und grosse Teile der bürgerlichen Mitte wiederum fürchten den Bruch mit Europa. Gleichzeitig sind sie weit von einem Konsens über eine bessere Alternative entfernt.
Tatsächlich gibt es eine solche im Moment nicht. Zumal unendlich verkomplizierend noch der Faktor Zeit mit hineinspielt. Laut Initiativtext müsste das Gesetz im Februar 2017 in Kraft sein. Wird der Gesetzgeber aber vor der Brexit-Abstimmung vom 23. Juni tätig, verliert die Schweiz womöglich ihre Chance auf eine Einigung mit der EU. In dieser Situation leistet der Bundesrat nun Dienst nach Vorschrift mit einer Schutzklausel, der jede Kontur fehlt. In dasselbe Konzept passt auch das Kroatien-Manöver: Mit einer gewundenen Begründung gibt der Bundesrat der EU jetzt die lange verweigerte Unterschrift für die Personenfreizügigkeit mit dem Balkanland – vorerst aber ohne den Vertrag zu aktivieren.