Staatsanwaltschaft versiegelte Blochers Telefondaten nicht
Es sei ein Versehen gewesen, sagt die Zürcher Staatsanwaltschaft. Christoph Blocher erwägt nun rechtliche Schritte wegen der Veröffentlichung von Verbindungsdaten.
Christoph Blochers Anwalt prüft rechtliche Schritte gegen die Zürcher Staatsanwaltschaft, wegen deren Handhabung von Unterlagen zum mittlerweile eingestellten Verfahren gegen ihn, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Konkret geht es um eine CD mit Daten zu Blochers Telefonaktivitäten während dem Höhepunkt der Hildebrand-Affäre im Januar 2012. Diese zeigen speziell seinen intensiven Austausch mit «Weltwoche»-Chef Roger Köppel, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete.
Die CD entging durch ein Versehen ihrer Versiegelung und fand ihren Weg in die Unterlagen zum laufenden Prozess gegen Hermann Lei und den früheren Bankangestellten, der Hildebrands Kontoauszug kopiert hatte. Zu diesen Daten hatten dann alle Parteien Zugang – und konnten die Daten an die Medien weitergeben.
Blocher erstaunt
Der Alt-Bundesrat sei von den Medienberichten über seine Telefondaten überrascht worden, berichtet die «NZZ am Sonntag». Er habe angenommen, die Daten seien längst zerstört. Nun fordert er von der Zürcher Staatsanwaltschaft eine Abklärung. «Es darf nicht sein, dass es bei den Justizbehörden nicht mit rechten Dingen zugeht», sagt Blocher zur Zeitung.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erwidert, ihr sei keine rechtliche Pflicht auferlegt worden, die Telefondaten zu vernichten. Trotzdem habe sie die Versiegelung der CD mitsamt allen anderen Daten eigentlich geplant, aber dann schlicht übersehen.
Interpretationssache
Beim Streit geht es um ein Bundesgerichtsurteil, das es der Zürcher Staatsanwaltschaft verbot, die Kontakte zwischen Blocher und Journalisten im Verfahren gegen ihn zu verwenden. Die Begründung dazu war der Quellenschutz der Medienschaffenden.
Blocher nahm an, dieser Entscheid gelte auch für seine Telefondaten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht.
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