«Auch Arztzeugnisse sind nicht mehr verbindlich»
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist die ärztliche Einschätzung zur Festsetzung der Invalidität nicht wichtig. Das betreffe auch Arztzeugnisse, sagt Rechtsprofessor Ueli Kieser. Diese würden damit zu blossen Einschätzungen degradiert.

Das Bundesgericht hat im Juni ein Urteil gefällt, das der ärztlichen Einschätzung bei der Beurteilung der Invalidität kaum mehr Gewicht gibt. Ist das eine Trendwende?
Neu ist, dass das Bundesgericht so deutlich die Bedeutung der behandelnden Ärzte und der Gutachter herabsetzt. Das Gericht tut dies in einem ungewöhnlich belehrenden Ton. Die Richter der sozialrechtlichen Abteilung in Luzern machen in dem Urteil den Eindruck, dass sie zur Beurteilung des Sachverhalts keine weiteren Angaben brauchen, dass sie selber Bescheid wissen. Das ist neu. Bisher wurden die Ärzte bei der Festsetzung der Invalidität viel ernster genommen.