Ärzte rügen Bundesgericht wegen IV
Patienten mit Depressionen erhalten nur eine IV-Rente, wenn alle Therapiemöglicheiten ausgeschöpft sind, sagt das Bundesgericht. Für Fachärzte ist dies unverständlich.

Die Kritik ist deutlich und sie ist breit abgestützt. Mehrere Professoren von psychiatrischen Universitätskliniken und ärztliche Fachgesellschaften werfen dem Bundesgericht eine ungerechte Praxis vor. Auslöser des ärztlichen Tadels ist die neue Rechtsprechung bei depressiven Erkrankungen. Demnach haben Personen mit einer mittelschweren Depression nur Anspruch auf eine IV-Rente, wenn sie alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft haben und nachweisen, dass sie «therapieresistent» sind.