«90 Franken? Das ist viel zu viel!»
Ab dem kommenden Dezember soll für SBB-Fahrgäste in Fernzügen die Billettpflicht gelten. Der fällige «Straf»-Zuschlag bei fehlendem Fahrschein wird teuer werden – zum Ärger der Vereinigung Pro Bahn.

Wer ab Dezember 2011 in einen IC, IR oder ICN einsteigt, sollte sich vergewissern, dass er nicht vergessen hat, sein Ticket zu kaufen. Wie der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die SBB heute gemeinsam mitteilten, soll die Billettpflicht verhindern, dass der Bahn in Zukunft «Erträge im zweistelligen Millionenbereich» entgehen. Das genaue Vorgehen wird laut der Mitteilung gemeinsam mit Vertretern des Zugpersonals abgestimmt.
Die Höhe des «Zuschlags» ist laut Roger Baumann vom VöV bereits beschlossen – analog dem Modell, das im Regionalverkehr seit langem praktiziert wird. Wer dort in einem Zug mit «Selbstkontrolle» ohne Ticket erwischt wird, muss 90 Franken als Zuschlag bezahlen – plus eine «Fahrpreis-Pauschale» von zehn Franken. Dieser Betrag von 90 Franken wird laut Baumann auch für den Bereich Fernverkehr gelten, zusätzlich zum regulären Billett, das ein Passagier natürlich auch noch erwerben müsste – ein teures «Vergehen» also.
Ausnahmen geplant – zum Beispiel für Touristen
Wer das SBB-System kennt, darf in Zukunft nicht mehr auf Milde hoffen – auch solche Passagiere nicht, die dem Kontrolleur herzerweichend erzählen, wie eilig sie es auf dem Weg in den Zug hatten. Dennoch sollen Regelungen eingeführt werden, in denen die SBB Ausnahmen machen können – zum Beispiel bei Touristen, die in der Schweiz unterwegs sind. «Bei einer Familie aus den USA oder Schweden muss das Zugpersonal die Möglichkeit bekommen, sich kulant zu verhalten», sagt Baumann.
Nach Ansicht von Kurt Schreiber, Präsident des Kundenverbandes Pro Bahn Schweiz, sollte man auch die heimischen Kunden nicht so behandeln. «90 Franken? Das ist viel zu viel», sagt er, «ein Aufschlag von 10 bis 20 Franken wäre für mich okay. Damit wären die Kosten für die Mehrarbeit des Zugpersonals abgedeckt.»
«Repressionen sollten nicht die Lösung sein»
Schreiber bezeichnet die Billettpflicht in einer Pressemitteilung als «Holzhammermethode», mit der man die Kundinnen und Kunden zur Raison bringen wolle. Dabei gebe es durchaus andere Möglichkeiten – zum Beispiel einen Kontrolleur, der bei Zügen aus einem separaten Vorderteil und einer getrennten Stammkomposition an der vorderen Eingangstür die Billetts prüft.
«Eingeweihte wissen, dass dort vorne so gut wie nie kontrolliert wird», sagt Schreiber, «wir hatten die SBB schon einmal auf dieses Problem hingewiesen.» Dass das Zugpersonal mit vereinzeltem Verkauf von Billetten überfordert ist, glaubt der Kunden-Vertreter jedenfalls nicht. Und findet, dass die SBB auch einmal den Kundendienst verbessern sollten – auch wenn es Kosten verursache: «Gewisse Dienstleistungen müssen einfach erbracht werden», so Schreiber, «Repressionen sollten nicht die Lösung sein.»
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