Witwer-Prozess in StrassburgSchweiz will Männer bei Renten weiter diskriminieren
Max Beeler hatte gegen den Bund geklagt, weil ihm die Witwerrente gestrichen wurde. Der Europäische Gerichtshof gab ihm recht – aber nun wehrt sich der Bund.

Es geht um viel Geld. Wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom letzten Oktober rechtskräftig, kann es die AHV unter Umständen mehrere Hundert Millionen Franken kosten. Verlangen doch die Strassburger Richter, dass die Schweiz Witwer und Witwen bei den Hinterlassenenrenten gleichstellen muss.
Heute erhalten Witwer nur dann eine Rente, wenn sie minderjährige Kinder haben. Witwen hingegen kriegen die Rente auch dann, wenn die Kinder bereits erwachsen sind. Mehr noch: Selbst wenn eine Witwe gar nie Kinder hatte, hat sie Anspruch auf das Geld. Einzige Bedingung ist, dass sie beim Tod des Partners mindestens 45 Jahre alt war. Anders als sämtliche Nachbarländer diskriminiert die Schweiz damit Männer bei den Hinterlassenenrenten systematisch.