Schweiz hält am Verbot von Tiertransporten fest
Rinder, Ziegen, Schafe und Schweine dürfen nicht per Lastwagen durch die Schweiz geführt werden. Der Nationalrat versuchte verglich, das Verbot zu kippen.

Der Ständerat trat am Dienstag zum zweiten Mal nicht auf eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat ein. Diese hatte ein Schlachttier-Transportverbot im Tierschutzgesetz verankern und das Verbot auf Pferde und Geflügel ausweiten wollen. Heute ist das Verbot in der Tierschutzverordnung geregelt.
Die Vorlage ist nun vom Tisch, nach äusserst knappen Entscheiden. Der Ständerat folgte mit 21 zu 21 Stimmen und Stichentscheid von Präsident Hansheiri Inderkum (CVP/UR) der Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Diese hatte - ebenfalls mit Stichentscheid - Nichteintreten auf die Vorlage beantragt.
Die Tierschutzverordnung sei in Sachen Tierschutz für Klauentiere strenger als der von alt Nationalrätin Barbara Marty Kälin (SP/ZH) geforderte neue Gesetzesartikel, sagte WBK-Präsident Theo Maissen (CVP/GR). Denn sie untersage den Transit aller Klauentiere, während der Gesetzesartikel sich nur auf Schlachttiere beziehe.
Verordnung falls nötig anpassen
Schlacht-Pferde und Schlacht-Geflügel würden derzeit praktisch nicht durch die Schweiz transportiert, sagte Maissen. «Gibt es in Zukunft Probleme damit, könnte man ja die Verordnung anpassen.»
Präventivmediziner Felix Gutzwiller (FDP/ZH) führte als Vertreter der Minderheit die Seuchengefahr ins Feld und verwies auf Standesinitiativen in sechs Kantonen, die nicht ignoriert werden sollten. «Dort wurden intensive und teilweise emotionale Debatten über die Schlachttiertransporte geführt.»
SDA/miw
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