SozialhilfeSchnegg geht vor Gericht
Der Kanton Bern beharrt auf seiner Sozialhilfekürzung für vorläufig Aufgenommene. Er zieht einen Entscheid des Statthalters Bern-Mittelland vor Verwaltungsgericht.

Der Kanton Bern akzeptiert nicht, dass der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland kürzlich bei einer vorläufig aufgenommenen Familie eine Kürzung der Sozialhilfe wieder rückgängig machte. Er zieht den Statthalterentscheid ans kantonale Verwaltungsgericht weiter.
Eigentlich ist der Kanton Bern gar nicht Partei in diesem Fall. Die Beschwerde der Familie, deren Sozialhilfe gekürzt werden sollte, richtete sich gegen das Sozialamt der Stadt Bern. Dieses wendete bei der Kürzung allerdings die kantonale Sozialhilfeverordnung an. Sowohl das Sozialamt als natürlich auch die Familie akzeptierten den Statthalter-Entscheid.
Nicht so der Kanton Bern, der nun eine gerichtliche Klärung verlangt. Wie die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) am Mittwoch mitteilte, ist der Kanton der Auffassung, er sei zur Beschwerde berechtigt. Dies, weil der Entscheid des Regierungsstatthalters eine sehr hohe präjudizielle Wirkung habe.
Denn obwohl er nur den einzelnen Fall der Familie beurteilt hatte, kritisierte der Statthalter Bern-Mittelland in seinem Entscheid die kantonale Sozialhilfeverordnung. Er hielt mehrere Punkte fest, unter anderem widerspreche sie dem kantonalen Sozialhilfegesetz; dieses sieht vor, dass alle Sozialhilfeempfänger gleich behandelt werden.
Gemäss dem Kanton Bern wiederum ist es «weder eine singuläre Idee des Kantons Bern noch neu», dass vorläufig aufgenommene Personen tiefere Sozialhilfeansätze hätten als Flüchtlinge oder Einheimische. Der Kanton beruft sich in seiner Mitteilung vom Mittwoch auf nationale Gesetze. Das kantonale Sozialhilfegesetz jedoch erwähnt er darin nicht. Vielmehr wirft er dem Statthalter vor, die kantonale Integrationspolitik verzerrt darzustellen. In seiner Mitteilung macht der Kanton klar, dass er keinen Anlass sieht, von seinem Weg abzuweichen. Wie die «Berner Zeitung» berichtete, hat die GSI die Gemeinden auch bereits angewiesen, den umstrittenen Punkt der Sozialhilfeverordnung weiterhin anzuwenden.
SDA/bw
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