Safari-Morde: Gericht will Schweizer Zeugen vorladen
Der Prozess in der Türkei gegen einen Tatverdächtigen im Berner «Safari«-Mord ist heute fortgesetzt worden. Ein Urteil hat das Gericht in Istanbul noch nicht gefällt. Stattdessen will es Schweizer Zeugen anhören.
Der Verteidiger des Angeschuldigten verlangte am Donnerstag, dass auch die Ex-Frau des Tatverdächtigen aussagen soll. Der Staatsanwalt forderte, dass die Ehefrau, die in der Schweiz lebt, angehört wird, wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtet.
Das türkische Justizministerium habe bei den Schweizer Behörden eine entsprechende Anfrage deponiert.
Zu Rate ziehen will das Gericht in Istanbul auch medizinische Berichte eines Basler Spitals, wo sich der Angeklagte seinerzeit hatte behandeln lassen.
Angeklagter bleibt in Haft
Weiter ordnete das Gericht bei einem türkischen Universitätsspital ein psychologisches Gutachten zum mutmasslichen Täter an. Dieser bleibt weiterhin in Haft, wie das Gericht verfügte. Dem Mann droht lebenslange Haft wegen mehrfachen Mordes. Am 10. Oktober sollen die Gerichtsverhandlungen weitergeführt werden.
Der Vierfach-Mord ereignete sich am 27. Juli 1998. Im Berner Tearoom «Safari» wurden der kurdische Wirt, ein türkischer Koch, ein türkischer Kellner und ein Schweizer Spielautomaten-Händler erschossen.
Bislang gingen die Ermittler davon aus, dass der Mordanschlag dem kurdischen Wirt galt und die drei anderen Männer einfach zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Das Tatmotiv ist bis heute unklar. Ebenso wenig weiss man, wie viele Täter im Spiel waren.
Laut der Nachrichtenagentur Anadolu existiert ein Schreiben der türkischen Polizei, wonach es keinen Hinweis auf einen terroristischen Hintergrund der Tat in Bern gebe.
Prozess in der Türkei
In Istanbul vor Gericht steht ein Mann, den die Berner Ermittler aufgrund von DNA-Spuren auf der aufgefundenen Tatwaffe - einer Kalaschnikow - belasten.
Die türkischen Kollegen nahmen ihn im November 2012 fest. Als türkischer Staatsangehöriger wird er nicht an die Schweiz ausgeliefert, weshalb ihm nun der Prozess in der Heimat gemacht wird.
Der Angeklagte wurde bereits im April erstmals einvernommen. Gemäss Anadolu betonte er seine Unschuld und verlangte, freigelassen zu werden. Das «Safari«-Tearoom in Bern sei ihm unbekannt; er könne sich nicht erinnern, das Lokal je besucht zu haben, gab der Mann zu Protokoll.
Auch eine Kalaschnikow sei nie in seinem Besitz gewesen, er habe eine solche Waffe auch nicht ausgeliehen. Die Opfer habe er nicht gekannt, und die DNA-Spuren auf der Tatwaffe stammten nicht von ihm, beteuerte der Mann.
SDA/cls
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