Rettungsring für Harmos
Dem Schulkonkordat Harmos droht in weiteren Kantonen ein Volks-Nein. Nun planen mehrere Stände beim umstrittenen frühen Eintrittsalter liberale Ausnahmeregelungen.
Der obligatorische Eintritt in den Kindergarten nach dem vollendeten vierten Lebensjahr hat sich in den Kantonen als Pferdefuss für die geplante Harmonisierung der Volksschule (Harmos) erwiesen. Erfolgreich machten die von der SVP angeführten Harmos-Gegner in Luzern, Graubünden und Thurgau mit weinenden Kindern auf Plakatwänden Stimmung gegen das Schulkonkordat. Besonders umstritten ist Harmos in ländlichen Gebieten. In den Kantonen Schwyz, Uri und Nidwalden, wo im 2009 die Entscheide zur Harmos-Ratifizerung anstehen, wollen die Regierungen deshalb den umstrittensten Punkt des Konkordats mit elternfreundlichen Ausnahmebestimmungen entschärfen – und den Harmos-Gegnern so den Wind aus den Segeln nehmen. Die Schwyzer und die Urner Kantonsregierung wollen es im Streitfall den Eltern überlassen, ob ihr Kind nach vollendetem viertem oder erst nach dem fünften Lebensjahr in den Kindergarten eintritt. Nidwalden, wo am 8. Februar das Volk über den Harmos-Beitritt entscheidet, hat in einer Sofortaktion bereits die Elternmitsprache beim Eintrittsalter verbessert.
Pulvers Versprechen
Im Kanton Bern stellt Erziehungsdirektor Bernhard Pulver liberale Ausnahmebestimmungen analog jenen in Schwyz und Uri in Aussicht. Damit müssten die Eltern gegenüber den Schulbehörden begründen, warum sie ihr Kind ein Jahr später in den Kindergarten schicken wollen. Beurteilen die Behörden den Fall anders, «sollen die Eltern das letzte Wort haben», so Pulver.
Die Harmos-Gegner im Kanton Bern haben noch bis am 5. Januar Zeit, um die zur Volksabstimmung notwendigen 10000 Unterschriften zu sammeln. Bereits heute stellen sie jedoch in Aussicht, dass das Referendum zustande kommen wird.
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