Regierungsrat will kantonales Waldgesetz verbessern
Der bernische Regierungsrat will einen Teil des kantonalen Waldgesetzes revidieren. Künftig soll es etwa möglich sein, bei grossen Schadenereignissen die nötigen Kredite für dringende Massnahmen rascher und unbürokratischer zu bewilligen.

Gerade im Berg- und Hügelgebiet verursachten Unwetter regelmässig grössere Schäden an Infrastruktur und Wohngebieten, schreibt der Regierungsrat in den Vernehmlassungsunterlagen zur Teilrevision, die am Freitag veröffentlicht wurden. So können bei Unwettern Strassen weggeschwemmt oder Bahnverbindungen unterbrochen werden.
Die heutigen Gesetze genügten nicht, um bei grossen Schadenereignissen zeitgerecht Kredite für Massnahmen zum Schutz des Waldes oder zur Abwehr von Naturgewalten bewilligen zu können, heisst es weiter. Das habe etwa die Erfahrung mit dem Sturm «Lothar» gezeigt.
Der Kanton konnte auch nach dem Unwetter im Jahr 2005 Beiträge für die Wiederherstellung von Waldstrassen erst zehn Monate nach dem Ereignis zusichern. Denn neue, nicht gebundene Ausgaben ab 2 Millionen Franken unterliegen dem fakultativen Referendum.
Mit dem teilrevidierten Waldgesetz könnten beschädigte Infrastrukturen rascher wieder instand gestellt und Folgeschäden für den Wald verhindert werden, teilte der Regierungsrat mit. Er hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes in die Vernehmlassung zu geben.
Vielseitige Funktionen
Auch damit der Wald seine vielseitigen Funktionen in Zukunft erfüllen könne, müsse das Gesetz aus dem Jahr 1998 angepasst werden, schreibt der Regierungsrat. Gerade die steigenden Ansprüche an den Wald könnten lokal zu Konflikten führen.
So liefert der Wald den einheimischen, erneuerbaren Rohstoff Holz und ist Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Weiter schützt der Wald vor Naturgefahren und dient der Bevölkerung zur Erholung.
Eine funktionierende Waldwirtschaft sei ein Garant dafür, dass der Berner Wald seine vielseitigen Funktionen auch in Zukunft zu Gunsten aller erfüllen könne, ist der Regierungsrat überzeugt. Bei der Teilrevision gelte deshalb das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung.
Einheitlich und einfacher
Die Teilrevision enthält Anpassungen an das Bundesrecht sowie verbesserte Rahmenbedingen für Waldbesitzer, wie es in der Mitteilung heisst. Zu den Schwerpunkten zählt demnach der kantonale Waldplan. Damit sollen die Planungsgrundlagen vereinheitlicht und die Verfahren vereinfacht werden.
Zwar hätten sich die 1998 eingeführten regionalen Waldpläne bewährt, schreibt der Regierungsrat dazu. Es habe sich aber gezeigt, dass gesamtkantonale Vorgaben fehlten.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Mehrwertabschöpfung bei Waldrodungen. Die neue Vorlage zielt darauf ab, den Rodungsdruck auf das Waldareal zu senken. Die abgeschöpften Mittel sollen von den Gemeinden erhoben und wieder dem Wald zugeführt werden.
Die Teilrevision des bernischen Waldgesetzes befindet sich bis zum 2. März in der Vernehmlassung.
SDA/gbl
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