Regierungsrat muss bei Psychiatrietarifen über die Bücher
Der Berner Regierungsrat muss die Tarife für stationäre Behandlungen in den psychiatrischen Kliniken des Kantons neu festlegen.
Der Krankenkassenverband santésuisse hat vor Bundesverwaltungsgericht Recht erhalten.
Der Regierungsrat hatte die ab Januar 2009 geltenden Tarife für stationäre Behandlungen auf der allgemeinen Abteilung der Berner psychiatrischen Kliniken festgesetzt. Der regierungsrätliche Entscheid war notwendig geworden, nachdem sich der Verein diespitäler.be und santésuisse nicht hatten einigen können.
Für die Erwachsenenpsychiatrie legte die Kantonsregierung den Tarif für die ersten 3 Behandlungsmonate auf 250 Franken pro Tag fest und auf 166 Franken für die nachfolgenden Tage. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde der Tarif auf 397 Franken pro Tag fixiert.
Santésuisse gelangte dagegen ans Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerde nun in mehreren Punkten gutgeheissen hat. Der Regierungsrat muss nun über die Bücher und die Tarife «im Sinne der Erwägungen» des Entscheides neu festsetzen. Das Urteil ist definitiv und kann nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden.
SDA
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