Regierung für Teilkapitalisierung und generell Rentenalter 65
Der Berner Regierungsrat hat die Arbeiten an einer Grossreform abgeschlossen und legt dem Grossen Rat das neue Pensionskassengesetz vor.

Die Kantonsregierung spricht von einem ausgewogenen und finanz- und personalpolitisch tragbaren Paket. In der zentralen Frage, wie die Unterdeckung der beiden Kassen BLVK und BPK behoben werden soll, wird die Regierung dem Grossen Rat zwei Varianten vorlegen: Die Voll- und die Teilkapitalisierung. Die Regierung bevorzugt die Teilkapitalisierung, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Bei der Teilkapitalisierung müssen die Kassen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreichen. Bei der Vollkapitalisierung müsste die Deckungslücke viel schneller geschlossen werden. Zudem entfällt eine Sanierung, welche für Kanton wie für Arbeitnehmende «kaum verkraftbar» wäre, so der Regierungsrat.
Zwei Jahre später in Rente
Er will aber, dass sich die Arbeitnehmer an der Sanierung der beiden Kassen beteiligen: Damit die BPK ihre Leistungen trotz des gesenkten technischen Zinssatzes erbringen kann, soll das Rentenalter für Kantonsangestellte von 63 auf 65 Jahre steigen. Bei der Kantonspolizei schlägt die Regierung Pensionsalter 62 statt 60 vor.
Schon heute gehen die - bei der BLVK versicherten - Lehrpersonen mit 65 in die Pension. Zudem soll die kollektiv finanzierte Überbrückungsrente für das Kantonspersonal entfallen.
Regierung warnt vor Risiken
Wenn das neue Pensionskassengesetz im bernischen Grossen Rat scheitern sollte, hätte dies nach Ansicht der Kantonsregierung «gravierende Konsequenzen». Das Leistungsprimat würde nämlich nach Angaben der Regierung nach wie vor gelten und der Kanton unterzeichnete keine Schuldanerkennung.
Zudem würde das Bundesrecht die beiden Kassen in das System der Vollkapitalisierung zwingen und sie somit verpflichten, innert zehn Jahren die Deckungslücken der Kassen zu schliessen. Bis Ende 2013 verlangt nämlich der Bund Lösungen für die Ausfinanzierung der Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden.
Die Vollkapitalisierung hiesse laut Regierung, dass bei einem technischen Zinssatz von 2,5 Prozent bei vollem Leistungserhalt Sanierungsmassnahmen von rund einer halben Milliarde Franken pro Jahr fällig würden, hälftig zu tragen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. «Eine solche Situation wäre aus Sicht des Regierungsrats (...) nicht tragbar.»
Die BPK hat sich im August 2012 grundsätzlich gegen den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat ausgesprochen. Sie formulierte allerdings auch mehrere Bedingungen, die zu erfüllen wären, falls der Grosse Rat diesen Systemwechsel vornimmt.
Die BLVK sprach sich im September 2012 prinizipell für den Primatwechsel aus. Dies unter der Bedingung, dass der Übergang vom Kanton «korrekt finanziert wird».
SDA/mer
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